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NRW-Erlass für Bundesligaspiele ohne Fans

Archivmeldung vom 28.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ein leeres Stadion.
Ein leeres Stadion.

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Die NRW-Landesregierung setzt dem Wirrwarr um Bundesligaspiele mit oder ohne Fans bei hohen Corona-Infektionszahlen ein Ende - mit einem neuen Erlass. In der Konsequenz müssen bundesweite Teamwettbewerbe ab 35 neuen Coronafällen am Austragungsort pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen als Geisterspiele ohne Zuschauer ausgetragen werden. Das berichtet das in Bielefeld erscheinende Westfalen-Blatt.

Zuletzt waren selbst bei Inzidenzwerten von mehr als 100 von vielen Städten noch 300 Fans zugelassen worden - etwa beim Revierderby Borussia Dortmund gegen Schalke 04. Die Stadt Bielefeld hatte indes schon Mitte Oktober beim Spiel von Arminia Bielefeld gegen den FC Bayern München mit Verweis auf die Coronaschutzverordnung Zuschauer ausgeschlossen.

Das Gesundheitsministerium hat am Mittwoch einen Erlass an die Bezirksregierungen als Kommunalaufsicht versandt. "Darin wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Regelungen der Coronaschutzverordnung unmittelbar geltendes Recht sind", teilte das Ministerium mit. "Die Bezirksregierungen wurden aufgefordert, die Umsetzung der Rechtslage in den Kommunen - soweit dies nach Ihren Erkenntnissen erforderlich ist - im Aufsichtsweg umzusetzen."

In dem Erlass, der dem Westfalen-Blatt vorliegt, betont das Ministerium die Bedeutung eines landesweit einheitlichen Vorgehens. "Andernfalls entstünde in der Öffentlichkeit - gerade wegen des großen Medieninteresses - der Eindruck, die Geltung der Coronaregeln in NRW sei (persönlich) disponibel - ein Eindruck, dem wir gemeinsam gerade angesichts der aktuellen Infektionsentwicklung entgegenwirken müssen", heißt es in dem dreiseitigen Schreiben. Die Sicherstellung einer Wettbewerbsgerechtigkeit sei im Hinblick auf die Teilnahme von Zuschauern indes "definitiv kein Kriterium" für die infektionsschutzrechtlichen Entscheidungen.

Angesichts des Erlasses muss Borussia Dortmund bereits das Champions League gegen Zenit St. Petersburg am heutigen Abend ohne Zuschauer austragen. Auch bei einem internationalen Spiel gelten die Regeln für bundesweite Mannschaftswettbewerbe und damit aktuell ein Zuschauerverbot, erklärte das Ministerium. "Diese Rechtsauffassung wurde dem Verein Borussia Dortmund auf Anfrage mitgeteilt."

Die zuständigen Behörden für die Umsetzung des Infektionsschutzes und der Coronaschutzverordnung sind die örtlichen Ordnungsbehörden und Gesundheitsämter. Sie entscheiden auch über die Auslegung und Anwendung der Regelungen - tragen dann aber auch für Ihre Entscheidungen die Verantwortungen, teilte das Ministerium mit. Sofern dabei aus Sicht des Ministeriums Fehler passieren, kann dieses im Einzelfall Weisungen erteilen.

Die sechswöchige Testphase für die Zulassung von Zuschauern bei bundesweiten Teamwettbewerben im Fußball, aber auch anderen Sportarten, läuft am Wochenende aus. Welche Regelungen danach gelten, werde in Kürze entschieden, teilte das Ministerium mit. Bei regionalen Wettbewerben sind in NRW auch bei Wocheninzidenzen von über 50 aktuell noch bis zu 500 Zuschauer im Freien und bis zu 250 Zuschauer in Innenräumen zulässig. Angesichts der geplanten Verschärfung der Corona-Schutzmaßnahmen im November ist bis auf Weiteres erstmal mit Geisterspielen zu rechnen.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)


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