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Athleten klagen gegen das Anti-Doping-Gesetz

Archivmeldung vom 27.01.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die deutschen Leichtathleten wollen das neue Anti-Doping-Gesetz in seiner seit Januar gültigen Fassung nicht hinnehmen. "Wir werden vor das Bundesverfassungsgericht ziehen", sagt Diskuswerferin Nadine Müller der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung.

Die Sportler beklagen vor allem, dass nun allein der Besitz von Dopingmitteln strafbar ist. Dies könnte Saboteure auf den Plan rufen, die sauberen Athleten verbotene Mittel unterschieben könnten. Eine minutiöse Überwachung der eigenen Ausrüstung - nur dies könne das Szenario verhindern - sei einfach nicht zu gewährleisten. Die Sportler befürchten: Würden selbst bei Unschuldigen Dopingsubstanzen gefunden, seien diese nun der Strafverfolgung ausgesetzt. Dies wollen die Athleten anfechten. Sie empfinden die vorher gültige Sportgerichtsbarkeit für ausreichend. Einen Termin, wann die Athleten ihre Klage in Karlsruhe einreichen, gibt es noch nicht.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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