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DFB-Sportgericht verhängt 8.000 Euro Geldstrafe für KSC-Spordirektor Kreuzer

Archivmeldung vom 01.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix e. V. (Karlsruher SC)
Logo Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix e. V. (Karlsruher SC)

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss Sportdirektor Oliver Kreuzer vom Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro belegt. Das teilte der DFB am Mittwoch mit.

Kreuzer hatte sich im Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga zwischen dem Karlsruher SC und dem FC Erzgebirge Aue am 5. Februar 2012 in Karlsruhe unsportlich gegenüber dem Vierten Offiziellen geäußert und war deshalb des Innenraums verwiesen worden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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