Schiedsgericht bestätigt Bochum-Sieg bei Union
Archivmeldung vom 28.04.2025
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Freigeschaltet durch Sanjo Babić
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Das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften hat die Klagen des 1. FC Union Berlin, des FC St. Pauli und von Holstein Kiel gegen die Wertung des Bundesliga-Hinrundenspiels zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum abgewiesen. Damit bleibt es bei der Entscheidung des DFB-Bundesgerichts vom 28. Februar, das Spiel mit 2:0 für Bochum zu werten.
VfL-Geschäftsführer Ilja Kaenzig zeigte sich erleichtert über die
Entscheidung: "Wir fühlen uns in unserer Auffassung absolut bestätigt,
da nun auch in dritter Instanz dasselbe Urteil gefällt wurde." Er hoffe,
dass sich beide Vereine nun auf die letzten Bundesliga-Spieltage
konzentrieren könnten. Das Schiedsgericht habe das DFB-Urteil als "frei
von Rechtsfehlern", so die Bochumer.
Hintergrund des Streits war
ein Vorfall beim Auswärtsspiel in Berlin, bei dem Bochums Torhüter
Patrick Drewes von einem Feuerzeug getroffen worden war. Da das
Wechselkontingent ausgeschöpft war, musste der VfL das Spiel mit zehn
Mann und Feldspieler Philipp Hofmann im Tor zu Ende bringen. Der Verein
hatte erfolgreich Einspruch gegen das ursprüngliche 1:1-Ergebnis
eingelegt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur