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Gienger: Mauer des Schweigens im Anti-Doping-Kampf brechen

Archivmeldung vom 24.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Eberhard Gienger (2017), Archivbild
Eberhard Gienger (2017), Archivbild

Foto: Author
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes beschlossen. Die gemeinsame Kabinettvorlage des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sowie des Bundesministeriums der Gesundheit sieht eine bereichsspezifische Kronzeugenregelung vor.

Dazu erklärt der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eberhard Gienger: "Mit der Einführung einer bereichsspezifischen Kronzeugenregelung wollen wir die Mauer des Schweigens im Anti-Doping Kampf brechen. Dopingtäter brauchen einen greifbaren Anreiz, sich von Manipulation und Betrug abzuwenden, sich gegenüber Behörden zu offenbaren und somit zur Aufklärungs- und Präventionshilfe beizutragen.

Denn: Ermittlungsbehörden treffen im Spitzensport häufig auf nach außen abgeschottete Strukturen, was die Aufklärung von Dopingvergehen wesentlich erschwert. Daher ist man in besonderer Weise auf Informationen von Sportlerinnen und Sportler aus dem direkten Umfeld angewiesen, um Straftaten aufzudecken. In Anlehnung an die bewährte Kronzeugenregelung im Betäubungsmittelgesetz kann es künftig zur Strafmilderung oder zum Absehen von Strafe kommen, wenn Aufklärungs- und Präventionshilfe geleistet wird.

Der Sportausschuss des Deutschen Bundestages wird sich bald mit dem Gesetzentwurf federführend befassen. Mit der Einführung einer bereichsspezifischen Kronzeugenregelung wollen wir die Erfolgsgeschichte des 2015 geschaffenen Anti-Doping-Gesetzes fortschreiben."

Hintergrund:

Das im Jahr 2015 eingerichtete Anti-Doping-Gesetz sieht eine Evaluierung nach fünf Jahren vor. Die bisher geltenden Strafvorschriften haben zu beachtlichen Ermittlungserfolgen und Strafverfahren geführt, wie z.B. bei der Razzia "Operation Aderlass" bei der Nordischen Ski-Weltmeisterschaft 2019 in Seefeld. In anderen Fällen lagen den Ermittlungsbehörden jedoch nur selten Informationen vor, die einen Anfangsverdacht für eine entsprechende Straftat begründeten.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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