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DFB-Sportgericht: Hertha-Einspruch abgewiesen

Archivmeldung vom 21.05.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.05.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch von Hertha BSC Berlin gegen die Spielwertung des Bundesliga-Relegationsrückspiels als unbegründet zurückgewiesen. Damit bleibt das 2:2-Endresultat zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha BSC Berlin vom 15. Mai 2012 vorerst bestehen.

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende Richter des Sportgerichts, äußerte sich nach der Entscheidung: "Der Einspruch hatte keinen Erfolg, weil kein Einspruchsgrund nachzuweisen war. Der Schiedsrichter hat jederzeit regelkonform gehandelt, und die von Hertha BSC behauptete einseitige Schwächung durch die Unterbrechung konnte nicht belegt werden."

Hertha BSC Berlin hatte seinen Einspruch unter anderem mit der Schwächung der Mannschaft aufgrund der äußeren Umstände begründet. Bereits am vergangenen Freitag hatte das Sportgericht fast sieben Stunden lang zu diesem Fall getagt und die Verhandlung anschließend unterbrochen.

Hertha ruft DFB-Bundesgericht an

Hertha BSC zieht im Kampf um eine Wiederholung des Relegationsrückspiels bei Fortuna Düsseldorf vor das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte den Einspruch von Hertha BSC Berlin gegen die Spielwertung zuvor als unbegründet zurückgewiesen. Damit bleibt das 2:2-Endresultat zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha BSC Berlin vom 15. Mai 2012 vorerst bestehen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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