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Molitor unterliegt im Rechtsstreit gegen Olympia-Verband

Archivmeldung vom 18.07.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.07.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Katharina Molitor
Katharina Molitor

Foto: Ailura
Lizenz: CC BY-SA 3.0 at
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Speerwurf-Weltmeisterin Katharina Molitor ist mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) gescheitert. Die 32-Jährige wollte vor dem Landgericht Frankfurt am Main ihr Startrecht für die Olympischen Spiele (5. bis 21. August) in Rio de Janeiro durchsetzen. "Frau Molitor hat für ihr Recht gekämpft und leider verloren", sagte ihr Anwalt Paul Lambertz der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Dienstagausgabe).

"Die Frankfurter Gerichte billigen dem DOSB ein weites Ermessen bei der Nominierung zu, was dieser bis zur Grenze der Willkür ausüben kann, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Damit haben Athleten, die sich gegen ihre Nichtnominierung wehren wollen, kaum noch Rechtsschutz", so Lambertz. Diese Entscheidung sei auch deshalb besonders bitter für Molitor, weil das Landgericht Frankfurt festgestellt habe, dass sie die besseren Leistungen und Ergebnisse erzielt habe. "Die Entscheidung für Christina Obergföll sei aber nicht willkürlich und daher nicht angreifbar. Nur deshalb wurde der DOSB nicht zur Nominierung verurteilt", so Anwalt Lambertz.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hatte zuvor bekanntgegeben, dass Christina Obergföll (Offenburg) als dritte Speerwerferin nach der deutschen Meisterin Christin Hussong (Zweibrücken) und EM-Silbergewinnerin Linda Stahl (Leverkusen) nach Rio reisen wird. Molitor sah ihre Ergebnisse vom DOSB falsch bewertet und ging deshalb juristisch gegen die Entscheidung vor.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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