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Deutsche Umwelthilfe hat heute Klimaklage gegen die Bundesregierung für ein gesetzeskonformes Klimaschutz-Sofortprogramm im Verkehrssektor eingereicht

Archivmeldung vom 05.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Symbolbild
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute eine Klage gegen die Bundesregierung zur kurzfristigen Durchsetzung eines gesetzeskonformen Klimaschutz-Sofortprogramms im Verkehrsbereich beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Sowohl die DUH als auch der Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung kommen zu dem klaren Ergebnis, dass das von FDP-Verkehrsminister Wissing am 13. Juli vorgestellte "Sofort-Programm" elementar gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz verstößt. Das darin enthaltene Maßnahmenpaket verfehlt die gesetzlichen Vorgaben für weniger CO2 um den Faktor 20: Statt 271 Millionen Tonnen CO2 zwischen 2022 und 2030 einzusparen, sind mit den darin aufgeführten Maßnahmen selbst nach Einschätzung der Bundesregierung bestenfalls etwa 13 Millionen Tonnen CO2 möglich. In der Klage benennt die DUH sieben sofort wirksame Maßnahmen für ein rechtsgültiges Sofortprogramm.

Dazu Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer: "Der FDP-Bundesverkehrsminister bricht das Gesetz und SPD und Grüne lassen ihn gewähren. Deshalb ziehen wir nun vor Gericht und müssen einmal mehr ausgerechnet die Bundesregierung zwingen, ihre eigenen Gesetze zu beachten. Es ist bitter, dass sich der Klimaschutz im Verkehrsbereich nur auf dem Klageweg durchsetzen lässt. Ohne Tempo 100 auf Autobahnen und 80 außerorts, Stopp der Förderung von Klimakiller-Dienstwagen, einen massiven Ausbau von Bus und Bahn inklusive 365-Euro-Klimaticket und eine Reform des Straßenverkehrsrechts ist kein gesetzeskonformes Sofortprogramm denkbar. Wir sind zuversichtlich, dass das von uns angerufene Oberverwaltungsgericht - wie im vergangenen Jahr bereits das Bundesverfassungsgericht beim Klimaschutzgesetz - die Bundesregierung zu einem rechtskonformen Sofortprogramm mit sofort und ausreichend wirksamen Maßnahmen verurteilen wird."

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Rechtsstreit vertritt: "Wir klagen auf ein ausreichendes Sofortprogramm. Dieses muss alle Maßnahmen enthalten, mit denen die letztjährige Klimazielverfehlung ausgeglichen und sichergestellt wird, dass zukünftig keine Zielverfehlungen mehr auftreten. Die Bundesregierung kann zwar selbst festlegen, welche Maßnahmen sie dafür in das Programm aufnimmt. Da sie im Verkehrsbereich aber nur beschränkte Kompetenzen hat, wird die Bundesregierung ohne Maßnahmen wie ein Tempolimit nicht auskommen."

Folgende Maßnahmen fordert die DUH für das Klimaschutz-Sofortprogramm des Verkehrssektors:

  • Tempolimit 100/80/30: CO2-Einsparpotential bis zu 9,2 Millionen Tonnen pro Jahr
  • Abbau klimaschädlicher Subventionen, darunter die Abschaffung des Dieselprivilegs, das Ende der pauschalen Besteuerung der Privatnutzung von Dienstwagen mit 0,5/1 Prozent und die Abschaffung der Entfernungspauschale: CO2-Einsparpotential bis zu 9,6 Millionen Tonnen pro Jahr. Zusätzliche CO2-Einsparung bringt die Begrenzung der Abzugsfähigkeit bei Dienstwagen auf Fahrzeuge mit maximal 95 g CO2/km
  • Einführung einer CO2-basierten Neuzulassungssteuer zum Beispiel im Rahmen eines Bonus-Malus-Systems beim Pkw-Kauf: CO2-Einsparpotential bis zu 2,8 Millionen Tonnen pro Jahr
  • Bundesweit gültiges 365-Euro-Klimaticket sowie der zügige Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und der Schiene: CO2-Einsparpotential bis zu 7,2 Millionen Tonnen pro Jahr
  • Fahrleistungsabhängige Pkw-Maut: Bis 2030 in jedem Jahr des Bestehens ein ein- bis zweistelliges Millionen Tonnen CO2-Einsparpotential, im Jahr 2030 bis zu 25,6 Millionen Tonnen CO2-Einsparpotential
  • Moratorium des Neu- und Ausbaus des Straßennetzes des Bundes: CO2-Einsparpotential bis 2030 insgesamt 20,9 Millionen Tonnen
  • Anpassung von Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung, so dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung gleichrangig berücksichtigt werden: CO2-Einsparpotential in Städten im Jahr 2030 bis zu 4,9 Millionen Tonnen

Link:

Zur Klageschrift und einem Hintergrundpapier zum Klimaschutz-Sofortprogramm für den Verkehrssektor: https://l.duh.de/p220905

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)

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