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CSU fordert Vetorecht der Bundesbank im EZB-Rat

Archivmeldung vom 05.10.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.10.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Daniel Gast / pixelio.de
Bild: Daniel Gast / pixelio.de

Die CSU hat in ihrem europapolitischen Leitantrag zum Parteitag in zwei Wochen weitreichende Kompetenzen für die Bundesbank gefordert: "Die Bundesbank soll im EZB-Rat ein Vetorecht erhalten, wenn die EZB parallel zu ESM-Programmen Staatsanleihen kaufen will. Das Gewicht der Mitgliedstaaten mit den größten Kapitalanteilen innerhalb der EZB muss gestärkt werden", heißt es in dem Papier, das der Online-Ausgabe der "Welt" vorliegt.

Die CSU schlägt vor, die Stimmgewichtung nach dem Vorbild des ESM an den Kapitalanteilen auszurichten. Ferner zweifelt die CSU offenbar an der Urteilsfähigkeit des Bundestages. Denn sie will, dass die Bundesbank gegenüber dem Bundestag regelmäßig berichtet, inwieweit das konkrete Handeln der Europäischen Zentralbank (EZB) durch ihr Mandat gedeckt ist. Die Partei äußert erhebliche Zweifel, dass dies im Zusammenhang mit der Ankündigung, unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenstaaten zu kaufen, der Fall ist.

"Vor der Abstimmung über einen ESM-Hilfsantrag soll der Bundestag ein Gutachten der Bundesbank einholen", heißt es in dem Papier. Skeptisch ist die CSU auch im Hinblick auf das Handeln privater Banken. Sie fordert eine Größenbeschränkung. Wie sie diese Größenbeschränkung umsetzen will, führt sie allerdings nicht aus. "Im Interesse der Finanzstabilität ist es notwendig, Banken nicht so groß werden zu lassen, dass sie bei Solvenzproblemen einzelne Staaten oder ganze Wirtschaftsräume mit in den Abgrund reißen können."

Das risikoreiche Investmentgeschäft müsse überdies anders behandelt werden als das Einlagengeschäft mit geringeren, aber verlässlichen Gewinnmargen. Darüber hinaus erneuert die Partei ihre Forderung nach Volksabstimmungen. "Europapolitische Entscheidungen von besonderer Tragweite - die Übertragung von wesentlichen Kompetenzen auf die EU, der Beitritt weiterer Länder und die Übernahme erheblicher Finanzleistungen bei der Bewältigung der Krise in der Eurozone - sollten den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland im Rahmen eines Volksentscheids zur Abstimmung vorgelegt werden können."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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