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Mittelstand zum geplanten Bürgergeld: Am Grundprinzip von Fördern und Fordern festhalten

Archivmeldung vom 11.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Hartz IV (ALGII) wird umbenannt in Bürgergeld ab 2023 (Symbolbild)
Hartz IV (ALGII) wird umbenannt in Bürgergeld ab 2023 (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /SB

Das für 2023 vorgesehene Bürgergeld stößt beim Mittelstand weiterhin auf Skepsis: "Die Ampel-Koalition hat zwar richtig erkannt, dass eine Reform des Sozialstaates dringend geboten ist. Das Bürgergeld in der jetzt beschlossenen Form wird jedoch kaum erkennbare positive Impulse auf dem Arbeitsmarkt hinterlassen", fasst Markus Jerger, Vorsitzender des Bundesverbandes Der Mittelstand. BVMW, die Reaktion im Mittelstand zusammen. "In vielen kleinen und mittleren Unternehmen, die gerade besonders unter dem Arbeitskräftemangel leiden, gibt es nicht umsonst die Befürchtung, dass mit dem höheren Bürgergeld und gleichzeitig weniger Sanktionen der Anreiz verloren geht, eine Arbeit überhaupt noch aufzunehmen."

"Immer mehr Betriebe klagen über fehlendes Personal und warnen vor der Gefahr, Aufträge nicht mehr annehmen zu können. Mit der weitgehenden Aufhebung des bewährten Prinzips des Förderns und Forderns wird den Betroffenen ein Bärendienst erwiesen. Das Lohnabstandsgebot wird gebrochen. Besser wäre es durch Aufstockung des Personals in der Bundesagentur für Arbeit diejenigen wirksamer zu unterstützen, die wieder eine Berufstätigkeit aufnehmen oder einen Schulabschluss nachholen wollen", erläutert Jerger.

"Durch den Arbeits- und Fachkräftemangel verzeichnet die Wirtschaftsleistung bereits jetzt einen jährlichen Verlust in Milliardenhöhe, dies allein sollte für die Bundesregierung Anlass sein, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte in den Arbeitsmarkt zu integrieren", so der BVMW-Chef weiter. "Dass der Qualifizierung und Weiterbildung von Arbeitssuchenden Vorrang zur Vermittlung eingeräumt wurde, lässt einen Funken Hoffnung aufkommen. Hier sehen wir einen wichtigen Stellhebel, um diese Personen langfristig fit für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu machen."

Im Zusammenhang mit der Arbeitsmarkt- und Sozialstaatsreform erwartet der Mittelstand auch mit großer Spannung die Novellierung des Arbeitszeitgesetzes. Jerger: "Wir können nur an Bundesarbeitsminister Heil appellieren, flexible Arbeitszeitmodelle auch für tarifungebundene Unternehmen zuzulassen."

Quelle: BVMW (ots)

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