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Experten sehen AfD-Mitglieder im Staatsdienst unter Druck

Freigeschaltet am 08.05.2025 um 13:46 durch Sanjo Babić
In Europa ist es seit hunderten Jahren modern Menschen mit nicht herrschaftskonformen Meinungen zu verfolgen (Symbolbild)
In Europa ist es seit hunderten Jahren modern Menschen mit nicht herrschaftskonformen Meinungen zu verfolgen (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Nach der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch sehen Politikwissenschaftler und Staatsrechtler Parteimitglieder im Staatsdienst unter Druck. Der Mainzer Politikwissenschaftler Kai Arzheimer wies darauf hin, dass die Mitgliedschaft in einer extremistischen Organisation "grundsätzlich mit der Tätigkeit im öffentlichen Dienst unvereinbar" sei. Dies könne "zum Gegenstand eines individuellen Disziplinarverfahrens werden, das mit der Entlassung enden kann", sagte er dem "Handelsblatt".

"Ich rechne deshalb damit, dass insbesondere Beamte nun aus der AfD austreten werden."

Der Magdeburger Rechtsextremismusforscher Matthias Quent sieht Probleme auf AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst zukommen. "Wer sich offen zu einer verfassungsfeindlichen Organisation bekennt, stellt seine Loyalität zum demokratischen Verfassungsstaat infrage", sagte er der Zeitung. "Das kann disziplinarrechtlich relevant und sogar beamtenrechtlich unvereinbar sein, ist aber noch eine Einzelfallfrage." In jedem Fall steige damit der Druck.

Auch der Berliner Staatsrechtler Alexander Thiele hält es für denkbar, dass nun insbesondere Beamte aus der AfD austreten werden. Das wäre jedenfalls "ein durchaus nachvollziehbarer Schritt", wenn man ein individuelles Disziplinarverfahren, das mit der Entlassung enden kann, vermeiden wolle. "Ob es dazu kommt - gerade bei einfachen Mitgliedern - ist allerdings schwer zu sagen", sagte Thiele dem "Handelsblatt".

Der Staatsrechtler Christian Pestalozza hält eine geringe Zahl an Parteiaustritten für möglich. "Warum sollte ein Parteimitglied überstürzt reagieren?", sagte Pestalozza der Zeitung. Niemand könne mit Sicherheit vorhersagen, ob das vom Verfassungsschutz vorgelegte Gutachten vor Gerichten Bestand haben werde.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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