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Stegner: Passentzug für IS-Kämpfer nicht rückwirkend

Archivmeldung vom 04.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kriminelle = Daesh = IS = ISIS (Symbolbild)
Kriminelle = Daesh = IS = ISIS (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

In der Debatte über eine Gesetzesregelung zum Entzug der Staatsangehörigkeit bei IS-Kämpfern hat SPD-Vize Ralf Stegner einem rückwirkenden Gesetz eine Absage erteilt.

"Es gehört zu den Grundwerten unserer freiheitlichen Demokratie, dass Gesetze nicht rückwirkend gemacht werden", sagte der SPD-Politiker am Montag in der "Bild"-Sendung "Die richtigen Fragen". Es sei denn, sie begünstigten jemanden. "Das unterscheidet unseren Staat von Diktaturen und von Unrechtsstaaten - und dieser Unterschied sollte uns eine ganze Menge wert sein." IS-Kämpfer, die nur einen deutschen Pass haben und damit nicht von der neuen Regelung betroffen sein werden, müssten vor Gericht gestellt werden, so Stegner weiter.

FDP-Fraktionsvize Christian Dürr kritisierte unterdessen Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) für den Zeitpunkt des Vorschlags. Er habe schon vor ein paar Jahren gefordert, dass Doppelstaatlern, die sich einer ausländischen terroristischen Organisation wie dem IS angeschlossen haben, die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden sollte, sagte der FDP-Politiker in der "Bild"-Sendung. Hierfür sei er damals noch "von der SPD getreten worden". Rückwirkende Gesetze seien verfassungsrechtlich immer sehr schwierig - umso wichtiger sei es, das Vorhaben nun schnell umzusetzen, so Dürr.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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