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Kritik der FDP am Informationsfreiheitsgesetz wird durch die Praxis bestätigt

Archivmeldung vom 10.08.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.08.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Zur Klage der SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss und Johannes Jung gegen die Bundesregierung auf Herausgabe von Informationen gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz im Zusammenhang mit dem Vertrag zur LKW-Maut erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Jörg van Essen: Der aktuelle Vorgang um den Vertrag zur LKW-Maut bestätigt die Kritik der FDP am Informationsfreiheitsgesetz.

Das Gesetz enthält zu viele Ausnahmetatbestände. Die Ausnahme ganzer Behörden von der Anwendung des Gesetzes ist sachlich nicht gerechtfertigt und führt zu einem erheblichen Verlust an Informationsfreiheit. Die zahlreichen Ausnahmetatbestände schränken das Recht auf Informationszugang zu stark ein. Die Praxis hat zudem gezeigt, dass sich die Behörden immer sehr schnell auf die Ausnahmevorschriften zurückziehen und damit die Herausgabe der geforderten Informationen verweigern. Insgesamt ist das Gesetz jedoch ein Schritt in die richtige Richtung. Die FDP hat dem Informationsfreiheitsgesetz daher in der 15. Wahlperiode auch zugestimmt. Die Klage der SPD-Bundestagsabgeordneten gegen die Bundesregierung zeigt aber, dass es an der Zeit ist, ernsthaft über eine Reduzierung der Ausnahmetatbestände auf das zum Schutz der öffentlichen Belange erforderliche Maß nachzudenken. Ziel muss es sein, mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes tatsächlich mehr Transparenz staatlichen Handelns zu erreichen.

Quelle: Pressemitteilung FDP


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