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Fast jeder zweite Duldungsgrund bei abgelehnten Asylbewerbern in NRW unklar

Archivmeldung vom 04.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Abschiebeeinrichtung für Flüchtlinge Bild: opposition24.de, on Flickr CC BY-SA 2.0
Abschiebeeinrichtung für Flüchtlinge Bild: opposition24.de, on Flickr CC BY-SA 2.0

In Nordrhein-Westfalen wird fast jede zweite Duldung von abgelehnten Asylbewerbern ohne genauere Angabe von Gründen ausgesprochen. Zum Stichtag 1. Januar 2019 seien von den Ausländerbehörden insgesamt 55.746 Duldungen und davon 25.455 aus "sonstigen Gründen" ausgesprochen worden, erklärte das NRW-Flüchtlingsministerium gegenüber der WAZ. Es bestehe Handlungsbedarf bei der differenzierten Erfassung von Duldungsgründen im Ausländerzentralregister (AZR).

"Je differenzierter Duldungsgründe erfasst und gespeichert werde, desto besser ist ein mögliches Wegfallen zu prüfen", so das Flüchtlingsministerium. NRW begrüße daher, dass sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe darauf verständigt habe, die pauschale Angabe "sonstige Gründe" zu konkretisieren. Als "sonstige Gründe" werden bislang Fälle gefasst, in denen ein eindeutiges Abschiebehindernis wie Krankheit oder drohende unmenschliche Behandlung in der Heimat nicht benannt werden kann.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)

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