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Grundsteuerreformvorschlag überlastet Bewohner der Ballungsräume

Archivmeldung vom 05.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Steuern: 2016 bezahlten die Deutschen laut Statistischem Bundesamt 81,9% ihrer Arbeitsleistung direkt oder indirekt an die Banken.
Steuern: 2016 bezahlten die Deutschen laut Statistischem Bundesamt 81,9% ihrer Arbeitsleistung direkt oder indirekt an die Banken.

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Im vor Kurzem vorgelegten Eckpunktepapier zur Grundsteuerreform besteht noch Anpassungsbedarf. Träte das Gesetz so in Kraft, würden vor allem Mieter und Eigentümer in Ballungsräumen unangemessen höher belastet, so Dieter Jurgeit, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der PSD Banken.

Bund und Länder hatten sich vergangene Woche auf ein Gerüst der Grundsteuerreform verständigt. So soll die Berechnung künftig auf drei Punkten basieren: dem Alter des Gebäudes, dem regionalen Bodenrichtwert - also dem Wert des unbebauten Grundstücks - und den aus dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamts abgeleiteten durchschnittlichen Nettokaltmieten. Auf Basis dieser Einigung soll nun ein Gesetzentwurf erarbeitet werden, dem auch die Länder letztlich zustimmen müssen.

"Wenn das vorgelegte Modell so in Kraft treten würde, dann müssen vor allem in den gefragten Städten Eigentümer selbst genutzter Immobilien und Mieter mit höheren Kosten rechnen", sagt Jurgeit. "Bund und Länder sollten darum ihr Eckpunktepapier nachbessern, damit die Mittelschicht sich das Wohnen in den Städten weiterhin leisten kann. Andernfalls wandern immer mehr Menschen ab, was den Fachkräftemangel weiter verschärfen würde. Auch wenn Eile geboten ist: Das neue Grundsteuermodell darf Mieter und Eigentümer nicht höher belasten."

Bis Ende 2019 muss die Neuregelung beschlossen sein. So hatte das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr geurteilt. Die Karlsruher Richter sind der Auffassung, dass die Eigentümer von Immobilien in Deutschland ungleich behandelt werden, da der Berechnung der Grundsteuer für 36 Millionen Grundstücke völlig veraltete Werte zugrunde liegen.

"Die Neuberechnung der Grundsteuer erfordert einen enormen bürokratischen Aufwand", so Jurgeit. "Zudem stünde der Justiz eine Klagewelle von Eigentümern und Mietern bevor. Deshalb ist eine Weiterentwicklung des Modells notwendig, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht."

Die PSD Bankengruppe ist die älteste Direktbankengruppe Deutschlands und besteht aus 14 selbständig agierenden Mitgliedsinstituten, einer zentralen Servicegesellschaft sowie dem Verband der PSD Banken e.V. mit Sitz in Bonn.

Als Teil der Genossenschaftlichen FinanzGruppe bieten die PSD Banken ihren Kunden als einzige Bankengruppe in Deutschland die erfolgreiche Kombination aus Direkt-, und Filialbank. Weitere Informationen unter: www.psd-bank.de.

Quelle: Verband der PSD Banken e.V. (ots)

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