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Papier kritisiert Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichts

Archivmeldung vom 30.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Hans-Jürgen Papier (2014)
Hans-Jürgen Papier (2014)

Foto: Tobias Klenze
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat die jüngste Kopftuchentscheidung der Karlsruher Richter scharf kritisiert. "Der vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigte Weg erscheint mir alles in allem nicht als Lösung des Problems, sondern als denkbare Ursache von Problemen", sagte Papier der "Welt am Sonntag".

Das Bundesverfassungsgericht hatte ein pauschales Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen in öffentlichen Schulen für verfassungswidrig erklärt. Damit entsprach das höchste deutsche Gericht der Klage zweier Pädagoginnen aus Nordrhein-Westfalen, die im Unterricht aus Glaubensgründen ein Kopftuch tragen wollen.

Karlsruhe habe nicht hinreichend berücksichtigt, dass "die Lehrkraft sich hier auf die Religionsfreiheit bei der Ausübung einer öffentlichen Amtstätigkeit beruft", bemängelte Papier. Sie nehme den Erziehungsauftrag des Staates wahr, der verfassungsrechtlich zur Neutralität, aber auch zur Gleichstellung von Männern und Frauen verpflichtet sei.

Bei einem staatlichen Amtsträger seien die Grenzen der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit in jedem Fall enger zu ziehen als bei einer Privatperson. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts leide an einer "problematischen Beurteilung und Gewichtung des Grundrechtsschutzes der Lehrkraft in Ausübung eines öffentlichen Amtes".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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