Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Gasspeicherumlage wird mehr als verdoppelt

Gasspeicherumlage wird mehr als verdoppelt

Archivmeldung vom 15.05.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.05.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Geld aus der Tasche ziehen, Steuern, Steuererhöhung, Abgaben, Abgabenerhöhung und Betrug (Symbolbild)
Geld aus der Tasche ziehen, Steuern, Steuererhöhung, Abgaben, Abgabenerhöhung und Betrug (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Gasspeicherumlage wird mehr als verdoppelt - für gewöhnliche Verbraucher bedeutet das ein paar Euro mehr im Jahr. Die Umlage steige ab dem 1. Juli auf 1,45 Euro pro Megawattstunde, teilte die als Marktgebietsverantwortliche tätige Trading Hub Europe GmbH (THE) am Montag mit. Bislang lag die Umlage bei 0,59 Euro pro Megawattstunde.

Für Verbraucher mit Gasanschluss entspricht das einen Anstieg um etwa 0,09 Cent pro Megawattstunde inklusive der derzeit und noch bis mindestens Ende März 2024 gültigen Mehrwertsteuer von sieben Prozent. Bei einem Jahresverbrauch von durchschnittlich 12.000 Kilowattstunden werden also etwa 11 Euro mehr pro Jahr fällig. Hintergrund der Erhebung der Gasspeicherumlage ist die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes, die insbesondere Füllstandsvorgaben für Speicher vorsieht - was die Verbraucher über die Umlage bezahlen müssen.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden durch THE nach eigenen Angaben verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Hierzu hätten insbesondere die Durchführung von Ausschreibungen sowie die Befüllung diverser Gasspeicher im letzten Jahr gezählt. Die Umlage werde daher vor dem Hintergrund der bis dato entstandenen sowie der prognostizierten Kosten und Erlöse festgesetzt. Das Wirtschaftsministerium hat mittlerweile angekündigt, dass das Gasspeichergesetz bis zum 31. März 2027 verlängert werden soll. THE habe deswegen "im Einvernehmen" mit dem Ministerium und der Bundesnetzagentur diesen verlängerten Zeitraum bei der Ermittlung der Speicherumlage herangezogen, hieß es dazu am Montag. Zum 1. Januar 2024 soll die Speicherumlage dann turnusgemäß neu festgesetzt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte farm in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige