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Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt: Föderalismuskommission muss jetzt handeln

Archivmeldung vom 10.07.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.07.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt 2004 erklärt der stellvertretende Vorsitzende der Föderalismuskommission Ernst Burgbacher: Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil den klaren Auftrag erteilt, Maßnahmen gegen die Verschuldung zu ergreifen.

Die Föderalismuskommission hat nun die Aufgabe, schnell zu handeln. Das Gericht sagt selbst, dass der Art. 115 GG in seiner bisherigen Form nicht geeignet ist, die Verschuldung in den Griff zu bekommen. Auch die Verbesserungsvorschläge, die vom Sachverständigenrat hierzu unterbreitet wurden, werden daran nichts ändern.

Die einzige Chance, die Verschuldung dauerhaft zu stoppen, ist ein prinzipielles Neuverschuldungsverbot. Dieses muss nun wirklich zügig durchgesetzt werden, um den Spielraum zu schaffen, die bestehenden Schulden nach und nach abzubauen.

Die Politik muss nun endlich den Mut aufbringen, den Marsch in die Schuldenfalle ein für alle Mal zu stoppen, damit die nächsten Generationen nicht die Probleme ausbaden müssen, die aus den gemachten Fehlern resultieren.

Quelle: Pressemitteilung FDP

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