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BND-Affäre: Staatsrechtler sieht Erfolgschancen für Verfassungsklage

Archivmeldung vom 09.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Das deutsche Bundesverfassungsgericht.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht.

Foto: Urheber
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Staatsrechtler Ulrich Battis rät den Abgeordneten von NSA-Untersuchungsausschuss und Parlamentarischem Kontrollgremium, die Liste der Suchbegriffe, mit denen der BND für den US-Geheimdienst NSA spioniert hat, mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einzufordern: "Solche Verfahren sind kein Neuland, ich denke, die Erfolgschancen stehen nicht schlecht", sagte Battis dem "Spiegel". "Die Abgeordneten im Parlamentarischen Kontrollgremium oder im NSA-Untersuchungsausschuss müssen ihre Kontrollfunktion wahrnehmen können."

Bisher weigert sich die Bundesregierung, die Liste dem Parlament zugänglich zu machen. Die Regierung könne die Geheimhaltung in Karlsruhe nicht pauschal mit Sicherheitsinteressen begründen, sagte Battis: "Die Gefahr einer Weitergabe muss im Detail substanziiert begründet werden." Schließlich könnten notfalls auch nur die weniger sensiblen Einträge auf der Liste ausgehändigt werden oder je nach Geheimschutzregeln unterschiedliche Informationen an den NSA-Ausschuss und das Kontrollgremium.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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