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Koalitionsstreit über Rückkehrrecht spitzt sich zu

Archivmeldung vom 18.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rene Haffner / pixelio.de
Bild: Rene Haffner / pixelio.de

Der schwarz-rote Koalitionsstreit über das geplante Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit spitzt sich zu. SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil warf CDU und CSU Blockade vor: "Die Union versucht, die Brückenteilzeit weiter zu verzögern. Das sind billige Tricks", sagte Klingbeil der "Passauer Neuen Presse". "Getroffene Vereinbarungen ständig wieder infrage zu stellen, schafft kein Vertrauen."

Er reagierte mit seinen Vorwürfen auf CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer. Diese hatte derselben Zeitung gesagt, sie sei zwar für die Möglichkeit der Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit. Aber der aktuelle Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gehe "über den Koalitionsvertrag hinaus". Deswegen müsse weiter verhandelt werden, um zu einer Lösung zu kommen. "Mit dieser Verzögerungstaktik fällt Annegret Kramp-Karrenbauer Millionen Beschäftigten in den Rücken, die sich mehr Wahlfreiheit wünschen", übte Klingbeil massive Kritik an der CDU-Generalsekretärin. Auch Arbeitsminister Heil reagierte verärgert auf die Verzögerungen bei dem Gesetzentwurf, der eigentlich kommende Woche ins Kabinett kommen sollte.

"Die Union muss sich an den Koalitionsvertrag halten. Ich erwarte, dass sie jetzt konstruktiv mitarbeitet, damit der Gesetzentwurf vor der Sommerpause eingebracht werden kann", forderte Heil ebenfalls in der PNP. "Mein Entwurf entspricht den Vereinbarungen. Grundlage ist laut Koalitionsvertrag der Referentenentwurf aus der letzten Legislaturperiode, wie dies in den Koalitionsverhandlungen festgelegt worden war." Die Unternehmen würden dadurch nicht überfordert, erklärte Heil. Firmen könnten auch künftig Beschäftigten eine Rückkehr auf eine Vollzeitstelle verwehren - etwa wenn die Qualifikation nicht passe, kein Arbeitsplatz vorhanden sei oder erhebliche betriebliche Gründe dagegen sprächen. Allerdings müsse der Arbeitgeber dann "plausibel darlegen, warum er Nein sagt. Das ist recht und billig und entspricht der Vereinbarung des Koalitionsvertrags". Die Union sträubt sich gegen diese sogenannte Beweislastumkehr.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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