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Verfassungsrechtler von Arnim fordert Rückzahlungen der Parteispenden von FDP und CSU an Finck

Archivmeldung vom 20.01.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.01.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim hat in der Debatte um die umstrittenen Millionenspenden an FDP und CSU weitreichende Konsequenzen gefordert. Beide Parteien sollten die Spenden aus dem Firmenimperium des Milliardärs August von Finck zurückzahlen, regte von Arnim in der neuen, am Donnerstag erscheinenden Ausgabe des Hamburger Magazins stern an. "Sie könnten sich damit vom bösen Schein der Käuflichkeit befreien", sagte von Arnim.

Er forderte ein Verbot von Unternehmensspenden, nach dem Vorbild von Frankreich und den USA. "Spender sollten sich nicht hinter unbekannten Firmen verstecken können, wie das August von Finck versucht hat", sagte der Verfassungsjurist und bekannte Parteienkritiker. Von Arnim schlug auch die Einführung einer Obergrenze für Parteispenden vor. In der für europäische Parteienverbünde geltenden EU-Parteienverordnung gebe es bereits eine Obergrenze von 12.000 Euro, argumentierte er im stern. Durch die Spenden der Finck-Firmen sei "der Ruch der Korruption" entstanden, fügte von Arnim hinzu. Firmen dürften ja nur dann solche Spenden zahlen, "wenn das einen Unternehmenszweck erfüllt". Sonst machten sich die Manager selbst der Untreue zu Lasten der Firma schuldig.

Quelle: stern

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