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Gauck lässt umstrittene Diätenerhöhung besonders genau prüfen

Archivmeldung vom 14.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Joachim Gauck (2014)
Joachim Gauck (2014)

Foto: Kleinschmidt / MSC
Lizenz: CC-BY-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundespräsident Joachim Gauck lässt das umstrittene Gesetz der schwarz-roten Koalition zur Erhöhung der Abgeordnetendiäten von seinen Juristen im Präsidialamt besonders genau unter die Lupe nehmen. Die verfassungsrechtliche Prüfung durch Gaucks Experten dauert nach Informationen der "Welt am Sonntag" bereits vier Wochen.

"Es ist eine komplexe Angelegenheit, die einer sehr sorgfältigen Prüfung bedarf", sagte die Sprecherin des Bundespräsidenten. "Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen."

Das Gesetz kann erst in Kraft treten, wenn Gauck seine Unterschrift darunter gesetzt hat. Der Bundespräsident kann ein Gesetzesvorhaben aber auch stoppen, wenn er es verfassungsrechtlich für bedenklich hält.

Mehrere Staatsrechtler haben vor Monaten bereits verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Diätengesetz angemeldet. Nach den Plänen von Union und SPD sollen die Bezüge der Parlamentarier ab dem Sommer von derzeit 8.252 Euro im Monat zunächst auf 8.667 Euro steigen und dann zum 1. Januar 2015 weiter auf 9.082 Euro. Sie werden damit auf das Einkommensniveau von Bundesrichtern angehoben. Ab 2016 ist dann eine automatische jährliche Diätenerhöhung für die Parlamentarier vorgesehen, die an die allgemeine Verdienstentwicklung für Beschäftigte in Deutschland gekoppelt ist.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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