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Verfassungsschutz akzeptiert AfD-Urteil des Landgerichts Köln

Archivmeldung vom 08.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat das Urteil des Landgerichts Köln vom 26. Februar akzeptiert, das dem Inlandsnachrichtendienst die öffentliche Bezeichnung der Partei als "Prüffall" untersagt hat. Das BfV werde gegen diese Entscheidung keinen Rechtsbehelf einlegen, teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz am Freitag mit.

"Das BfV konzentriert sich auf die vorrangige Aufgabe, die ich darin sehe, die Aktivitäten der unter Extremismus-Verdacht stehenden AfD-Teilorganisationen `Der Flügel` und `Junge Alternative` zu beobachten. Dabei werden die weitere Entwicklung des Mitglieder- und Anhängerpotenzials, der programmatischen und inhaltlichen Ausrichtung, der Verbindungen zu rechtsextremistischen Bestrebungen sowie die öffentlichen Äußerungen insbesondere der führenden Protagonisten eine wichtige Rolle spielen", sagte BfV-Präsident Thomas Haldenwang zu der Entscheidung.

Der Präsident des Verfassungsschutzes hatte die Bezeichnung bei einer Pressekonferenz in Berlin am 15. Januar verwendet, in der er angekündigt hatte, dass die Gesamtpartei AfD als "Prüffall" bearbeitet werde, die Junge Alternative (JA) und die Sammelbewegung der AfD "Der Flügel" hingegen zum Verdachtsfall erklärt würden.

Die Einstufung als Verdachtsfall ermöglicht nach den Regelungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes die Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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