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CSU will bei Betreuungsgeld nicht klein beigeben

Archivmeldung vom 11.07.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.07.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Petra Bork / pixelio.de
Bild: Petra Bork / pixelio.de

Die CSU will bei einem möglichen Aus für das Betreuungsgeld vor dem Bundesverfassungsgericht nicht klein beigeben. Für den Fall, dass Karlsruhe die Sozialleistung für verfassungswidrig erklärt, soll der Bund das Geld, das er gegenwärtig für das Betreuungsgeld ausgibt, den Ländern zur eigenen Verwendung zur Verfügung stellen, so die Forderung der Christsozialen, berichtet der "Spiegel".

Bayern würde damit das Betreuungsgeld weiter zahlen. Wenn andere Länder die Mittel für den Ausbau von Kitas verwendeten, würde das die unterschiedlichen Sichtweisen in der Familienpolitik umso deutlicher machen, so das Kalkül der CSU. Die Unterstützung in Höhe von 150 Euro monatlich wird Familien ohne Rücksicht auf deren Einkommen gezahlt, wenn sie ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr betreuen, ohne öffentlich geförderte Angebote wie Kitas in Anspruch zu nehmen.

Das Verfassungsgericht will am 21. Juli über eine Klage Hamburgs gegen das Betreuungsgeld entscheiden. Der Stadtstaat moniert unter anderem, dass der Bund für diese Sozialleistung keine Gesetzgebungskompetenz habe.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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