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Fall Edathy: Am 24. März kann über Parteiausschlussverfahren entschieden werden

Archivmeldung vom 12.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sebastian Edathy Bild: blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Sebastian Edathy Bild: blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Nach dem Ende des Kinderporno-Strafprozesses gegen Sebastian Edathy wird voraussichtlich am 24. März in Hannover über die Fortsetzung des Parteiausschlussverfahrens gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten entschieden. "Die Schiedskommission wartet jetzt darauf, dass aus dem Parteivorstand weitere Stellungnahmen zur Absicherung eines möglichen Parteiausschlussverfahrens eingehen", sagte der leitende Geschäftsführer des SPD-Bezirks Hannover, Christoph Matterne, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

Die Frist dafür ende am 24. März. "Dann wird die Schiedskommission sich erneut zusammensetzen, um über das weitere Verfahren zu beraten", sagte Matterne der Zeitung. Er zeigte sich zuversichtlich, dass das Gremium unter der Leitung eines pensionierten Richters unabhängig vom öffentlichen und parteiinternen Druck entscheiden werde. "Die Mitglieder der Kommission, insbesondere ihr Vorsitzender, sind routiniert und erfahren", sagte Matterne. Auch wenn das öffentliche Interesse an dem Fall groß sei, bestehe in dem Gremium keine Nervosität, so Matterne in der "Rheinischen Post".

Quelle: Rheinische Post (ots)

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