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Lammert erwartet Verfassungsklage wegen Zensurgesetz "Netzwerkdurchsuchungsgesetz"

Archivmeldung vom 01.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) erwartet eine Verfassungsklage wegen des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes. "Fast jeder sieht einen Regelungsbedarf, gleichzeitig hält fast jeder es für nötig, dass ein solcher gesetzlicher Regelungsbedarf nicht faktisch zu Zensur führen darf", sagte Lammert der "Welt am Sonntag".

"Wie man das eine erreicht, ohne das andere zu bewirken, ist hochkompliziert", so Lammert. Immerhin könne die Prüfung des Gesetzes durch das Verfassungsgericht auch ein Beitrag zur Lösung sein, weil sich aus dem Urteil entweder grünes Licht ergebe oder man Hinweise erhielte, wo nachgebessert werden müsste.

Mit den Stimmen von Union und SPD hatte der Bundestag am Freitag ein Gesetz beschlossen, das die Betreiber von sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter und YouTube verpflichtet, offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren.

Künftig werden die Netzwerkbetreiber verpflichtet, den Nutzern ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden zur Verfügung zu stellen. Sieben von zehn Experten sagten bei der Anhörung im Bundestag, sie hielten das Gesetz für verfassungswidrig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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