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Leistungsschutzrecht: Langwierige Rechtsstreitigkeiten bremsen Start-ups aus

Archivmeldung vom 03.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der Digitalverband BITKOM unterstützt die Forderungen nach Abschaffung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage. „Die Bundesregierung hat das Leistungsschutzrecht trotz Warnungen von Rechtsexperten und gegen den Willen zahlreicher Wirtschaftsverbände beschlossen. Zwei Jahre später bewahrheiten sich die angekündigten negativen Folgen des Gesetzes“, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder im Vorfeld einer Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages. Dabei wird der von der Opposition eingebrachte Antrag auf Aufhebung des Gesetzes beraten.

So hat das Leistungsschutzrecht zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt. Start-up-Suchmaschinen und News-Aggregatoren wurden vor die Wahl gestellt, ihren Dienst zu beschränken oder einzustellen. Zudem ist eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Nach Auffassung von Suchmaschinenbetreibern schränkt das Leistungsschutzrecht die Informationsfreiheit ein, gefährdet die Medienfreiheit und greift in die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit der betroffenen Unternehmen ein. „Das Leistungsschutzrecht verursacht eine Vielzahl von aufwändigen, teuren und langwierigen Rechtsstreitigkeiten“, sagte Rohleder. „Das Gesetz hat bisher nichts Positives bewirkt und sollte daher abgeschafft werden.“

Aus Sicht des BITKOM haben die Presseverlage auf technischer Ebene auch ohne Leistungsschutzrecht die vollständige Kontrolle, ob und wie ihre Inhalte in Suchdiensten angezeigt werden. Davon machen Verlage aber selten Gebrauch. Stattdessen optimieren sie ihre Angebote in der Regel, um möglichst prominent von Suchdiensten angezeigt zu werden und damit vom Traffic der Suchmaschinen zu profitieren. Nach den Ergebnissen einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des BITKOM unter mehr als tausend Internetnutzern gelangen 72 Prozent der Befragten über eine Suchmaschine zu journalistischen Angeboten. 58 Prozent gehen direkt auf die Webseite der journalistischen Anbieter von Nachrichten, Berichten oder Reportagen. 17 Prozent nutzen News-Aggregatoren, die automatisiert Nachrichten aus unterschiedlichen Online-Quellen zusammenstellen. Weitere 7 Prozent nutzen so genannte RSS-Feeds, mit denen Nutzer Nachrichten im Internet abonnieren können. 8 Prozent der befragten Internetnutzer geben an, gar keine journalistischen Angebote im Internet zu nutzen.

Einen Überblick über die Folgen des Leistungsschutzrechts und den Stand der Diskussion gibt das aktuelle BITKOM-Papier „Leistungsschutzrecht für Presseverlage – eine Bestandsaufnahme“, das im Internet kostenlos zur Verfügung steht unter http://www.bitkom.org/de/publikationen/66702_81666.aspx

Hinweis zur Methodik: Die Angaben zu Nachrichten im Internet basieren auf einer repräsentativen Umfrage, die Bitkom Research in Zusammenarbeit mit Aris Umfrageforschung durchgeführt hat. Dabei wurden 1.300 Personen ab 14 Jahren befragt.

Quelle: BITKOM

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