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Mogelpackung Verbraucherinformationsgesetz erleichtert weitere Lebensmittelskandale

Archivmeldung vom 22.09.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.09.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Zur Verabschiedung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) im Bundesrat erklärt die agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE., Kirsten Tackmann:

Die Beratungsresistenz Seehofers und der Koalitionäre in Bundestag und Bundesrat in Sachen Verbraucherschutz dürfte den nächsten Skandal schon vorprogrammieren. Es wird sich nichts ändern, so lange die Bürgerinnen und Bürgern nicht wirklich erfahren, was sie im Essen vorgesetzt bekommen, welche Betriebe immer wieder bei Kontrollen auffallen und solange sie gegenüber den Betrieben auch sonst keine Auskunftsansprüche haben. Ein tatsächliches Verbraucherinformationsgesetz muss unter anderem den gebührenfreien Zugang zu Verbraucherinformationen sichern. Informationsansprüche müssen auch gegenüber Privatunternehmen durchsetzbar sein. Die Behörden sind zu verpflichten, die Öffentlichkeit sofort und unaufgefordert über Erkenntnisse zu Verbrauchergefährdungen zu informieren.

Schon die Bezeichnung als Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation ist eine Irreführung, da sich der Inhalt nur auf das Lebensmittel und Futtermittelgesetzbuches sowie das Weingesetzes beschränkt. Damit ist der umfassende Bereich der gesundheitlichen Verbraucherinformation nicht abgedeckt. Weitere Sachverhalte, wie die Geräte- und Produktsicherheit sind vom heute beschlossenen Verbraucherinformationsgesetzes ausgenommen. Auch das breite Spektrum von Dienstleistungen wird von dem VIG nicht geregelt, obwohl der Titel des Gesetzes einen generellen Anspruch auf Verbraucherinformation suggeriert.

Nachdem im Gesetzgebungsverfahren die Kritiken und Hinweise der Sachverständigen übergangen wurden, werden wir nun genau beobachten, welche Mängel und Lücken das Gesetz in der Praxis zeigt und uns für die erforderlichen Korrekturen einsetzen.

Quelle: Pressemitteilung DIE LINKE.

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