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Staatsanwaltschaft Düsseldorf lehnt Ermittlungen gegen Minister Walter-Borjans wegen des Kaufs von Steuer-CDs ab

Archivmeldung vom 19.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Kurt F. Domnik / pixelio.de
Bild: Kurt F. Domnik / pixelio.de

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat es nach Anzeigen mehrerer Bürger abgelehnt, Ermittlungen gegen den nordrhein-westfälischen Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) und Finanzbeamte wegen des Kaufs von CDs mit Daten deutscher Steuerzahler aufzunehmen. Das berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" unter Berufung auf Schreiben der Staatsanwaltschaft. Demnach ist der illegale Ankauf von Steuer-CDs nicht strafbar.

Die Staatsanwaltschaft war aktiv geworden, nachdem im Sommer vergangenen Jahres mehrere Politiker der Piratenpartei sowie ein Rechtsanwalt Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb erstattet hatten. Sie hatten Walter-Borjans Beihilfe zur unbefugten Verwertung von unbefugt erlangten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vorgeworfen. Zudem werteten sie den Kauf als Untreue, weil im Haushalt kein Geld dafür vorgesehen sei. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft liegt kein Anfangsverdacht für diese Straftaten vor. Eine Veruntreuung von Landesmitteln könne nicht vorliegen, weil der CD-Kauf in der Regel zu Steuernachforderungen führe, die den Kaufpreis weit überstiegen.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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