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Stadler: Verfassungsschutz muss Online-Durchsuchungen aussetzen

Archivmeldung vom 24.04.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.04.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der FDP-Rechtsexperte Max Stadler hat an die Regierungen in Bund und Ländern sowie an die jeweiligen Verfassungsschutzämter appelliert, angesichts der bevorstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe über Online-Durchsuchungen von Computern "diese mindestens bis dahin bei den Verfassungsschutzbehörden auszusetzen".

Gegenüber der "Leipziger Volkszeitung" (Dienstag-Ausgabe) sagte Stadler, der auch Chef des geheim tagenden Bundestagsgremiums zur Kontrolle der Geheimdienste ist: "Ich bin nicht dafür, dass die Politik Entscheidungen auf Karlsruhe abwälzt. Aber Karlsruhe wird demnächst in der Sache entscheiden. Bis dahin sollten solche Online-Durchsuchungen, sollte es sie bisher gegeben haben, generell ausgesetzt werden." In jedem Fall müsse sich der Gesetzgeber "dieser Materie dringend und grundsätzlich annehmen", forderte Stadler.

Grundsätzlich sind Online-Durchsuchungen durch Behörden derzeit nicht zulässig. Zuständige Behördenvertreter und Regierungsstellen bestätigten gegenüber der Zeitung aber, dass Verfassungsschutzämter im Bund und in den Ländern "auf Basis von internen Dienstanweisungen" Online-Durchsuchungen durchführen dürfen und dies auch so seit geraumer Zeit praktiziert wird.

Quelle: Pressemitteilung Leipziger Volkszeitung

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