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Zeitung: Koalition weicht Termingarantie für Kassenpatienten auf

Archivmeldung vom 09.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Dennis Witte
Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de
Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de

Die große Koalition will die von ihr angekündigte Termingarantie für Kassenpatienten wieder aufweichen: Die Verpflichtung der geplanten ärztlichen Servicestellen, jedem gesetzlich Versicherten einen Termin beim Facharzt mit einer Wartezeit von maximal vier Wochen zu vermitteln, soll lediglich unter bestimmten Voraussetzungen gelten. Das geht aus einem ersten Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für das entsprechende Gesetz hervor, aus dem die "Berliner Zeitung" (Freitagsausgabe) zitiert.

Danach muss die Vier-Wochen-Frist nur dann eingehalten werden, wenn eine Behandlung innerhalb dieses Zeitraumes tatsächlich auch "medizinisch erforderlich" ist. Eine Terminvergabe innerhalb der vier Wochen sei nach der Gesetzesbegründung zum Beispiel dann nicht nötig, "wenn keine Gefahr besteht, dass sich der Gesundheitszustand ohne Behandlung verschlechtert oder eine längere Verzögerung zu einer Beeinträchtigung des angestrebten Behandlungserfolges führt".

In diesem Fall müsse die Servicestelle einen Termin nur noch in einer "angemessenen Frist" vermitteln. Näheres dazu sei im Arbeitsentwurf nicht geregelt. Damit bekämen die Servicestellen, die von den Ärzten ohnehin abgelehnt würden, einen erheblichen Ermessensspielraum bei der Bearbeitung der Anfragen von Patienten. Eine weitere Bedingung für die Einhaltung der Vier-Wochen-Frist sei das Vorliegen einer Überweisung zum Facharzt. Das ist laut Entwurf nur dann nicht nötig, wenn es um einen Termin bei Augen,- Kinder- und Frauenärzte geht, berichtet die Zeitung weiter.

Lägen die genannten Bedingungen vor und könnten die Servicestellen keinen Termin innerhalb von vier Wochen organisieren, müsse den Patienten ein Behandlungstermin in einer Klinik angeboten werden. Laut Arbeitsentwurf für das "Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung" wird die Termingarantie nicht vor Herbst 2015 wirksam, schreibt die BZ. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind dem Entwurf zufolge erst sechs Monate nach Verkündung des Gesetzes verpflichtet, die Servicestellen in Betrieb zu nehmen. Das Gesetz dürfte laut BZ frühestens im April oder Mai 2015 in Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Koalition plant bessere ärztliche Behandlung für Behinderte

Mit einer Finanzinvestition wollen Union und SPD die ärztliche Behandlung von Menschen mit Behinderung verbessern. Nach Informationen der "Welt" plant die Koalition dazu ein Maßnahmenpaket im Umfang von 50 Millionen Euro. Kernstück der Reform soll eine ärztliche Versorgung aus einer Hand sein, die in Zukunft von eigens eingerichteten medizinischen Versorgungszentren übernommen werden kann.

Dafür müssten die Zentren geeignet sein, die von erwachsenen Menschen mit Behinderungen speziell benötigten Gesundheitsleistungen "an einem Ort und mit vertretbarem Aufwand aus einem Guss zu erbringen", heißt es im Arbeitsentwurf für das so genannte Versorgungsstärkungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).

Demnach sind auch Anreize für Ärzte vorgesehen, die sich eigens auf die Behandlung Behinderter einrichten. So sollen Mediziner, die eine Praxis übernehmen wollen und sich verpflichten, die Räumlichkeiten barrierefrei zu gestalten, bei der Vergabe des Arztsitzes bevorzugt werden. "Hiermit soll die Zahl der barrierearmen Arztpraxen erhöht werden", heißt es im Arbeitsentwurf des Gesetzes.

"Wir wollen eine bessere Versorgung von Menschen mit Behinderung, denn die fallen mit ihren speziellen Bedürfnissen zu oft hinten runter", sagte der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn der "Welt". Das Gesetz soll noch vor Weihnachten im Kabinett verabschiedet werden und nach den parlamentarischen Beratungen Mitte 2015 in Kraft treten.

Union und SPD hatten ein entsprechendes Vorhaben in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben. Hintergrund ist das Gefälle zwischen dem Versorgungsniveau für behinderte Kinder und dem Behandlungslevel für Erwachsene mit Behinderungen. Für Kinder bieten sozialpädiatrische Zentren quer durch die Republik ein breites Behandlungsspektrum von Ärzten, Therapeuten, Beratungsstellen und Hilfseinrichtungen an.

Ein flächendeckendes vergleichbares Versorgungsnetz gibt es für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen bislang nicht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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