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GRÜNE fühlen sich nach Anhörung bestätigt: Schallende Ohrfeige für die CDU

Archivmeldung vom 31.10.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.10.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Nach der Anhörung im Innenausschuss des Hessischen Landtags sieht sich die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrer Auffassung bestätigt, dass der Gesetzentwurf der CDU für Einkommensverbesserungen der Tarifbeschäftigten des Landes Hessen die im Grundgesetz geschützte Tarifautonomie verletzt und deshalb gegen die Verfassung verstößt.

Zu diesem Ergebnis kommen die Sachverständigen Prof. Dr. Manfred Weiss, Universität Frankfurt am Main, Prof. Dr. Joachim Wieland, Universität Frankfurt am Main sowie Prof. Dr. Ulrich Preis und Dr. Stefan Greiner, Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln.  Die Juristen sehen eine Verletzung des Artikel 9, Absatz 3 Grundgesetz.

"Dieses Gesetz dient einzig und allein dem Zweck, kurz vor der Landtagswahl das Personal wieder friedlich zu stimmen. Und dies, nachdem die CDU-Landesregierung jahrelang Geld gekürzt und die Arbeitszeit erhöht hat. Die Mitarbeiter sind aber klug genug, dieses Wahlkampfmanöver der CDU zu durchschauen. Löhne durch Gesetz festzusetzen ohne Verhandlungen mit den Gewerkschaften, das gab es seit Gründung der Bundesrepublik noch nicht", so der innenpolitische Sprecher der GRÜNEN, Jürgen Frömmrich, zu dem Gesetzentwurf der CDU.

Die Stellungnahmen der Sachverständigen Juristen zum Gesetzentwurf der CDU Fraktion sind vernichtend. Einige Kostproben:

Prof. Dr. Preis, Dr. Greiner: "Es handelt sich damit um eine gesetzliche Regelung von Kernmaterien der tarifautonomen Gestaltungskompetenz. Es liegt folglich nahe, schon einen Eingriff in den Art. 9 III GG jedenfalls geschützten "Kernbereich" der Tarifautonomie zu bejahen."

Prof. Dr. Wieland: "Eine gesetzliche Regelung des Arbeitsentgelts greift in die grundgesetzlich geschützte Rechtsstellung der Arbeitnehmer ein, weil ihnen der Staat nicht mehr länger allein als Arbeitgeber gegenübertritt, sondern einen Kerngehalt der tarifvertraglich zu regelnde Beziehungen einseitig hoheitlich bestimmt."

Prof. Dr. Weiss : "Das GEVerbTöD regelt die Höhe der Arbeitsentgelte und die Dauer der Arbeitszeit. Damit tritt der hessische Gesetzgeber in zentralen Feldern der Tarifpolitik in die Konkurrenz zu den Koalitionen."

Die Gewerkschaften des DGB verdi, GdP, GEW und IGBau sowie die Tarifunion des Deutschen Beamtenbundes (dbb) sprechen sich in ihren Stellungnahmen gegen den von der CDU vorgelegten Gesetzentwurf aus. So sagt verdi in ihrer Stellungnahme: In der über 60jährigen Geschichte des Landes Hessen ist es ein einmaliger Vorgang, dass die Tarifentwicklung von Angestellten sowie von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht durch Tarifvertrag sondern durch einen einseitigen, gesetzgeberischen Akt geregelt werden sollen."

"Die Anhörung war eine schallende Ohrfeige für die CDU. Wir raten ihr deshalb den Entwurf zurück zu ziehen, die Personalpolitik nach "Gutsherrenart" zu beenden und sofort vernünftige Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften und der Tarifunion des dbb zu beginnen", fordert Jürgen Frömmrich.

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag


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