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Bütikofer: Kein Sonderrecht für Klar - "Nicht von Ex-RAF-Mitgliedern in Hektik treiben lassen"

Archivmeldung vom 24.04.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.04.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Grünen-Chef Reinhard Bütikofer begrüßt die Gerichtsentscheidung, dem Ex-RAF-Terroristen Christian Klar Hafterleichterung zu gewähren. Den Stuttgarter Nachrichten (Mittwoch) sagte er: "Es ist wichtig für unseren Rechtstaat, dass es kein Sonderrecht für Klar gibt."

Mit Blick auf die zweifelhaften Aussagen des früheren RAF-Terroristen Jürgen-Peter Boock, nicht Knut Folkerts, sondern Stefan Wisniewski habe den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback erschossen, sagte Bütikofer: "Ich bin dagegen, sich durch Aussagen einzelner ehemaliger RAF-Mitglieder, die früher schon nicht durch besondere Wahrheitsliebe aufgefallen sind, in Hektik treiben zu lassen. Dem Rechtsfrieden ist auch nicht dadurch gedient, wenn Mittäterschaft im Nachhinein in Zweifel gezogen wird." Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Jerzy Montag, hatte zuvor kritisiert, dass der Justiz damals "jeder, der in der Gruppe war, als Mittäter und Mitmörder" gegolten habe.

Quelle: Pressemitteilung Stuttgarter Nachrichten

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