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Bundeswehreinsatz beim G8-Gipfel: Viele Details bleiben unklar

Archivmeldung vom 10.07.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.07.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Einsatz der Bundeswehr beim G8-Gipfel (BT-Drs. 16/5698) erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion, Ulla Jelpke: Soldaten der Bundeswehr haben während des G8-Gipfels im Krankenhaus Bad Doberan Besucherinnen und Besucher bis in die Krankenzimmer hinein begleitet. Die Bundesregierung räumt ein, dass Feldjäger "anlassbezogen" im Krankenhaus eingesetzt wurden.

Dabei sei "seitens der Besucher kein Einwand gegen eine Begleitung erhoben" worden. Das ist jedoch falsch. Mir liegt der Bericht einer Besucherin vor, die lediglich die Wahl hatte, unter Aufsicht einer Soldatin zu bleiben oder auf den Krankenbesuch zu verzichten.

In ihrer Antwort bleibt die Bundesregierung zahlreiche Details schuldig. So bekommt man keine detaillierten Auskünfte auf die Frage nach den Feldjäger-Einsätzen. Anstatt die Frage wie gestellt zu beantworten und anzugeben, wie viele Feldjäger, wann und wo im Einsatz waren, gibt die Regierung die nichtssagende Auskunft, der "territoriale Feldjägerdienst" sei "in jeweils lageangepasster Stärke" durchgeführt worden.

Um sich des Vorwurfs zu erwehren, sie habe die Dimensionen des bevorstehenden Militäreinsatzes zu vertuschen versucht, erklärt die Bundesregierung, dass bei der Beantwortung einer anderen Kleine Anfrage (BT-Drs. 16/5158) Ende April der Umfang des Einsatzes "noch nicht endgültig absehbar" gewesen sei. Das ist eine faule Ausrede, denn nach dem "endgültigen" Planungsstand hatten wir gar nicht gefragt.

Immerhin räumt die Bundesregierung ein, dass als Rechtsgrundlage für den Bundeswehreinsatz allenfalls Artikel 35 Absatz 1 Grundgesetz (Amtshilfe) in Betracht komme. Es ist aber ein vorsätzlicher Irrtum, die Schwelle zum rechtswidrigen Einsatz werde erst überschritten, wenn Soldaten selbst in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingriffen. Schon die direkte Unterstützung der Polizei bei hoheitlichen Aufgaben ist ein Einsatz, der keine Amtshilfe mehr darstellt.

Quelle: Pressemitteilung DIE LINKE.

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