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Terrorbekämpfung im Innern ist keine Aufgabe der Bundeswehr

Archivmeldung vom 06.07.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.07.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Zur neuerlichen Forderung der CDU nach einem Bundeswehreinsatz für polizeiliche Zwecke erklärt Harald Baumann-Hasske, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ): Die Juristinnen und Juristen in der SPD lehnen die Forderungen der Bundeskanzlerin und des Bundesinnenministers entschieden ab.

Die vereitelten Anschläge in England und Schottland haben an der - auch vorher bestehenden - Bedrohungssituation für Europa nichts geändert. Die einzige Veränderung besteht darin, dass die CDU-Führung ein Grundsatzprogramm beschlossen hat und ihre alte Forderung nach Militarisierung der Polizei unterstreicht. Demgegenüber hat sich die klare Trennung der Kompetenzen für die innere Sicherheit von denen für die äußere Sicherheit gerade nach den leidvollen Erfahrungen totalitärer Herrschaft, der Militarisierung von Polizei und Politik bewährt.

Die Vorstellungen der CDU zur künftigen Sicherheitsarchitektur hält auch Stephan Kassel, Mitglied des ASJ-Bundesvorstandes, für gefährlich. Der Umbau einer seit Jahrzehnten bewährten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern bzw. zwischen Polizei, Nachrichtendiensten, Bundeswehr und Katastrophenschutz müsse gut überlegt und vor allem begründet werden. Es sei nicht erkennbar, warum Deutschland eine zentralistische Struktur vergleichbar dem Homeland-Security-Office in den USA brauche. Eine Neuordnung führe eher zu Reibungsverlusten und Anpassungsproblemen. Langfristige Auswirkungen dieser Reformen seien noch gar nicht untersucht, so Kassel weiter.

Quelle: Pressemitteilung SPD

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