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Papier vermisst "gesetzliche Regelung des finanziellen Ausgleichs"

Archivmeldung vom 07.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Hans-Jürgen Papier (2014), Archivbild
Hans-Jürgen Papier (2014), Archivbild

Foto: Tobias Klenze
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält eine gesetzliche Regelung der Entschädigungsleistungen und Hilfen für Unternehmen und Selbstständige in der Corona-Pandemie für dringend geboten.

"Ich vermisse eine gesetzliche Regelung des finanziellen Ausgleichs etwa für Unternehmen und Selbstständige, soweit sie mit einem Öffnungs- oder Betätigungsverbot belastet werden, egal ob ihre Tätigkeit ein erhöhtes Infektionsrisiko begründet", sagte Papier der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). Ihnen würden "aus Gründen des Gemeinwohls und des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung Einnahmeausfälle bis hin zur wirtschaftlichen Existenzvernichtung zugemutet".

Papier hält das bislang geltende Infektionsschutzgesetz hier nicht für ausreichend. "Das geltende Infektionsschutzgesetz enthält zwar Entschädigungsregelungen, aber gerade nicht für diese Fälle, sondern im Wesentlichen nur für krankheits- und ansteckungsverdächtige Personen, die behördliche Einschränkungen erfahren. Auch hier schweigt der Gesetzgeber, die Verteilung von Hilfsgeldern wird dem Ermessen und internen Richtlinien der Exekutive überlassen", kritisiert Papier in der NOZ.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)


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