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Sozialwahl 2023: Versicherte ab 16 Jahren können wählen

Archivmeldung vom 15.05.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.05.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Wahl
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Bild von Leopictures auf Pixabay

Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Ersatzkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk können bereits mit 16 Jahren bei der Sozialwahl mitentscheiden, wer ihre Interessen in der Sozialversicherung vertritt. Anders als bei der Bundestagswahl müssen die Wählerinnen und Wähler dafür nicht volljährig sein. Bis zum 31. Mai müssen die Stimmen eingehen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.

Wählen kann, wer bis zum 1. Januar 2023 16 Jahre alt geworden ist und selbst Beiträge in die Sozialversicherung einzahlt, also nicht über die Familienversicherung beim jeweiligen Versicherer Mitglied ist. In Deutschland befinden sich derzeit rund 1,22 Millionen Menschen in einer Ausbildung. Viele von ihnen zahlen bereits in die Deutsche Rentenversicherung Bund und eine der Ersatzkassen ein.

Zu wählen, heißt mitbestimmen: Mit ihrer Stimme ernennen die Wähler die Selbstverwalterinnen und -verwalter. Sie vertreten die Versicherten ehrenamtlich im Sozialparlament und treffen wichtige Entscheidungen für die Menschen aller Altersgruppen. Unter anderem stellen sie den Haushalt fest und entscheiden über die Verwendung der Beiträge. Sie legen Leistungen fest, insbesondere im Bereich der Rehabilitation, und prüfen Entscheidungen der Rentenversicherung, gegen die Versicherte Widerspruch eingelegt haben. Die gewählten Vertreter sorgen auch dafür, dass die Rentenversicherung ihren Kunden einen guten Service bietet - beispielsweise mit mehreren Tausend ehrenamtlichen Versichertenberatern in der Nachbarschaft, die zu allen Fragen rund um die Rentenversicherung beraten.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund (ots)

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