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Justizministerin will Insolvenzantragspflicht bis 2021 aussetzen

Archivmeldung vom 08.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/Carlsberg1988 / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Carlsberg1988 / pixelio.de

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat angekündigt, überschuldete Unternehme noch länger von der Pflicht zum Insolvenzantrag zu befreien.

"Um pandemiebedingt überschuldeten Unternehmen Zeit zu geben, sich durch das in vielen Branchen wieder anziehende Wirtschaftsgeschehen oder staatliche Hilfsangebote zu sanieren, werde ich vorschlagen, die Insolvenzantragspflicht für diese Unternehmen weiterhin bis Ende März 2021 auszusetzen", sagte Lambrecht der "Bild".

Die weitere Aussetzung solle allerdings nur für Unternehmen gelten, die pandemiebedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind. Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Thorsten Frei kündigte an, dass die CDU/CSU im Bundestag den Vorschlag der Ministerin mittragen werde. Allerdings sei eine Verlängerung bis ins neue Jahr aus Sicht seiner Fraktion zu lang. "Bis Jahresende halte ich für eine angemessene Zeit. So sorgen wir dafür, dass Unternehmen, die eine Chance auf Genesung haben, sich weitere drei Monate erholen können. Vor allem brauchen wir aber schnell die Vorschläge des BMJV für Restrukturierungen. Das ist noch wichtiger", sagte Frei zu "Bild".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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