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Wiedereinführung von Grenzkontrollen an Schengen-Binnengrenzen anlässlich G 8 Gipfel in Heiligendamm

Archivmeldung vom 26.05.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.05.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die Grenzkontrollen können ab sofort lageabhängig und zeitlich befristet an den Land- und Seegrenzen sowie auf den Flughäfen - insbesondere auch am Flughafen Frankfurt/Main - durchgeführt, um die Anreise potenzieller Straf- und Gewalttäter nach Deutschland zu verhindern.

Beeinträchtigungen für den grenzüberschreitenden Verkehr sind nur punktuell zu erwarten und werden sich auf das für die Sicherheit erforderliche Maß beschränken. Reisende müssen damit rechnen, auch an den Binnengrenzen kontrolliert zu werden.

In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei auf die Verpflichtung hin, dass gültige Grenzübertrittspapiere bei einem Grenzübertritt immer mitzuführen sind und bittet Reisende, die Gültigkeit ihrer Ausweise (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis) nochmals zu überprüfen. Kinder benötigen ab Geburt einen Kinderausweis/ Kinderreisepass.

Quelle: Pressemitteilung Bundespolizeiamt Frankfurt/Main

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