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Erstmals Eigentumswohnungen wegen Russland-Sanktionen beschlagnahmt

Archivmeldung vom 20.06.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.06.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Symbolbild
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Bild: Eigenes Werk /OTT

In Bayern hat die Staatsanwaltschaft drei Wohnungen und ein Bankkonto zweier russischer Staatsbürger im Zusammenhang mit dem Vollzug von Sanktionen wegen des Kriegs gegen die Ukraine beschlagnahmt. Es handele sich nach derzeitigem Kenntnisstand bundesweit um den ersten Fall, bei dem nicht nur Vermögenswerte aufgrund der Sanktionen "eingefroren", sondern tatsächlich Immobilien beschlagnahmt worden seien, teilte die Staatsanwaltschaft München I am Montag mit.

Neben den Wohnungen seien auch ein Bankkonto beschlagnahmt worden, auf dem die Mietzahlungen von monatlich insgesamt rund 3.500 Euro eingehen. Eigentümer sollen ein Mann, der Mitglied der Staatsduma Russlands ist und auf der EU-Sanktionsliste steht, und seine Frau sein, im Falle einer der Wohnungen sogar die Frau alleine. Sie hätten "weiterhin sanktionsrechtswidrig Einnahmen aus der Vermietung der Wohnungen" erzielt, so die Staatsanwaltschaft. Die Beschlagnahme wurde im Grundbuch eingetragen.

"Die Mieter dürfen weiter in den Wohnungen verbleiben", hieß es in einer Erklärung der Staatsanwaltschaft. "Sie dürfen jedoch aufgrund der Pfändung keine Mietzahlungen mehr an die Beschuldigten leisten, die Mieten sind vielmehr beim Amtsgericht München zu hinterlegen." Eine solche Maßnahme ist nach Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft München I trotz des bisherigen Fehlens vergleichbarer Vorgänge und Rechtsprechung nach deutschem Recht möglich, "entgegen der zum Teil in den Medien vertretenen anderen Meinungen", wie es hieß.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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