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Zeitung: Fortschritte bei Änderungen der Düngeverordnung erzielt

Archivmeldung vom 16.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Christian Schmidt, 2009
Christian Schmidt, 2009

Foto: J. Patrick Fischer
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Lange hat sich die Regierung in Berlin nicht zu den notwendigen Änderungen der Düngeverordnung durchringen können - jetzt gibt es offenbar Fortschritte. Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) hatte Ende August seinen Verordnungsentwurf in die - noch nicht abgeschlossene - Ressortabstimmung gegeben, nun soll es zumindest zwischen den maßgeblichen Ressorts Umwelt und Agrar eine Einigung über "die von der Europäischen Kommission angesprochenen Problemfelder" geben, berichtet die F.A.Z. unter Berufung auf Regierungskreise.

Dies sei notwendig gewesen, um die von der EU-Kommission geforderte Stellungnahme zum Vertragsverletzungsverfahren nach Brüssel schicken zu können. Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) habe ihrem Kabinettskollegen Schmidt das Zugeständnis abringen können, dass Hoftorbilanzen eingeführt werden, um die Stickstoffmengen in der Landwirtschaft besser zu erfassen: "Die Hoftorbilanz soll zunächst für größere Betriebe mit hohem Viehbesatz zum 01.01.2018 verpflichtend eingeführt werden", heißt es der F.A.Z. zufolge.

Konkret bedeutet das: Gemessen werden künftig die Stickstoffmengen, die in einen Agrarbetrieb hineingelangen – über den Dünger oder das Tierfutter, schreibt die Zeitung weiter. Erfasst werde ebenfalls, was den Hof in Form landwirtschaftlicher Produkte wieder verlässt, von Pflanzen über Milch und Fleisch bis zu den Eiern. Die Differenz, so die Annahme, muss auf dem Acker verblieben sein – und für diesen Stickstoffüberschuss muss ein Grenzwert eingehalten werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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