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Kinderzuschlag hilft nur einem Viertel der Kinder von Hartz IV-Empfängern

Archivmeldung vom 25.08.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.08.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Zur Klausurtagung der Großen Koalition erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: Zur Bekämpfung von Kinderarmut hat die Große Koalition noch keine schlüssige Lösung vorgelegt. Die anvisierte Ausweitung des Kinderzuschlags allein reicht bei weitem nicht aus. Denn der Kinderzuschlag wird nur einem Viertel der Kinder helfen, aus dem Hartz IV-Bezug herauszukommen. Für die meisten Kinder, die von Hartz IV leben, bringt der Kinderzuschlag keine Verbesserung.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen vom Kinderzuschlag künftig 530.000 statt bisher 124.000 Kinder profitieren. Von 1,9 Millionen Kindern, die von Hartz IV leben, würden drei Viertel leer ausgehen. Das zeigt, dass der Vorschlag viel zu kurz greift. Der Kinderzuschlag soll Familien mit geringem Einkommen davor bewahren, in den Hartz IV-Bezug abzurutschen. Hartz IV-Empfänger erhalten keinen Kinderzuschlag.

An einer grundsätzlichen Neuberechnung des Hartz IV-Regelsatzes für Kinder und Erwachsene führt kein Weg vorbei. Der derzeitige Hartz IV-Regelsatz für Kinder ist mit 60 Prozent des Erwachsenen-Satzes viel zu niedrig und deckt den spezifischen Bedarf von Kindern und Jugendlichen nicht ab. Die Bekämpfung von Kinderarmut erfordert außerdem einen vielschichtigen Ansatz, der auch Bildungschancen und Gesundheit einbeziehen muss.

Bei der angekündigten Überprüfung der Hartz IV-Regelsätze im Herbst muss auch das Verfahren überdacht werden. Eine Anbindung der Hartz IV-Regelsätze an die Rentenanpassung ist nicht sachgerecht. Rente und Hartz IV sind wie Äpfel und Birnen. Hartz IV muss das Existenzminimum sicherstellen. Statt der bisher fünfjährigen Überprüfung des Regelsatzes anhand der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe muss sichergestellt werden, dass der Regelsatz den tatsächlichen Bedarf deckt und zeitnah an steigende Lebenshaltungskosten angepasst wird.

Quelle: Pressemitteilung SoVD-Bundesverband

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