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Animal Rights Watch: Tierquälerische "Anbindehaltung" darf kein UNESCO-Weltkulturerbe werden

Archivmeldung vom 21.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Anbindestall eines Milchviehbetriebes
Anbindestall eines Milchviehbetriebes

Foto: WerWil
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen plant, die dortige Kulturlandschaft als UNESCO-Weltkulturerbe schützen zu lassen [1]. In diesem Zuge soll ausdrücklich auch die "Anbindehaltung" von Rindern als schützenswertes Kulturgut eingestuft werden. Animal Rights Watch (ARIWA) sieht darin einen Versuch, den Titel "Weltkulturerbe" für die Legitimierung überkommener Tierquälerei zu missbrauchen.

Bundesweit leben etwa 1 Million Kühe in der sogenannten "Anbindehaltung". Jede vierte Kuh in der Milchindustrie ist davon betroffen, die meisten davon in kleineren Betrieben - auch mit Bio-Siegel. In Garmisch-Partenkirchen werden sogar mehr als 50 Prozent aller Kühe in der Milchindustrie "angebunden" [2] .

Die betroffenen Tiere sind mit einer kurzen Kette, einem Strick oder Eisengestänge am Hals fixiert. Der verbleibende Bewegungsspielraum reicht gerade einmal dafür aus, dass sich die Kühe hinlegen und wieder aufstehen können. Monatelang stehen sie so praktisch bewegungslos auf einer Stelle ohne die geringste Abwechslung. Diese Bewegungslosigkeit macht nicht nur ein natürliches Bewegungs- und Sozialverhalten der Tiere unmöglich, sie werden zudem krankheitsanfällig und verwahrlosen sehr oft auch äußerlich.

"Die sogenannte 'Anbindehaltung' widerspricht eindeutig dem Tierschutzgesetz, sie ist unsägliche Tierquälerei und keine kulturelle Errungenschaft, die geschützt werden sollte", betont Sandra Franz, Pressesprecherin von ARIWA. "Eine Auszeichnung als Weltkulturerbe würde diese Tierquälerei in ein positives Licht rücken und damit künftige Verbotspläne des Gesetzgebers erschweren." Erst im Dezember 2019 hat das Verwaltungsgericht Münster eine ganzjährige "Anbindehaltung" als tierschutzwidrig eingestuft und damit die Einschätzung des Bundesrates aus dem Jahr 2016 bestätigt [3]. "Ganz im Sinne der Milchlobby versucht die Weltkulturerbe-Bewerbung aus Garmisch-Partenkirchen nun", so Sandra Franz, "zulasten der Tiere das Ende der 'Anbindehaltung' möglichst lange hinauszuzögern."

[1] https://www.lra-gap.de/media/files/termine/SOUV.pdf [2] http://ots.de/lU8XE0 [3] http://ots.de/HzQlld

Quelle: Animal Rights Watch e.V. (ots)

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