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Rechnungshof gegen Grundgesetzänderung für neue Finanzhilfen

Archivmeldung vom 04.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Der Bundesrechnungshof hat den Plan von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) kritisiert, Kommunen bei Schulinvestitionen und dem sozialen Wohnungsbau mit Finanzhilfen zu unterstützen. Das geht aus einer 41-seitigen Stellungnahme für den Haushaltsausschuss hervor, über die das "Handelsblatt" (Freitagsausgabe) berichtet.

"Mit der Ausweitung der Finanzhilfen auf alle Kommunen und jetzt auch Maßnahmen der Länder greift der Bund tief in die Kernkompetenz der Länder ein", schreibt der Rechnungshof. "Hierfür besitzt er jedoch nach der bestehenden föderativen Aufgabenteilung keine Kompetenz." Die Bundesregierung will die Digitalisierung von Schulen mit fünf Milliarden Euro voranbringen. Zudem sollen hohe Summen für den sozialen Wohnungsbau und den Schienen-Nahverkehr fließen.

Das sind klassische Aufgaben der Länder und Kommunen. Damit der Bund helfen darf, soll das Grundgesetz geändert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat Scholz in den Bundestag eingebracht. Der Rechnungshof meldet nun Bedenken an.

"Es steht zu befürchten, dass bei diesem massiven finanziellen Engagement die Länder weitergehende Forderungen an den Bund herantragen würden, damit die von ihm mitfinanzierte Infrastruktur auch genutzt werden kann", heißt es in dem Papier. Deshalb sei man gegen die geplante Änderung. Sie löse "die Konturen der föderativen Grundstruktur weiter auf". Wenn die Bundesregierung trotzdem an dem Vorhaben festhalte, müsse sie zumindest sicherstellen, dass Länder und Kommunen nicht im Gegenzug ihr finanzielles Engagement zurückfahren.

Ansonsten "verpufft die Wirkung (...) vollständig". Auch gegen die Hilfen für den sozialen Wohnungsbau hat die Behörde Bedenken. "Die Länder haben deutlich bessere Kenntnisse der sehr unterschiedlichen regionalen und lokalen Wohnungsmärkte", heißt es in dem Papier. Deshalb spricht sich der Bundesrechnungshof auch dagegen aus, entsprechende Finanzhilfen ins Grundgesetz aufzunehmen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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