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Verbraucherschützer: keine Maskenpflicht auf dem Rücken der Verbraucher

Archivmeldung vom 15.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Coronavirus (Symbolbild)
Coronavirus (Symbolbild)

Bild von Orna Wachman auf Pixabay

Verbraucherschützer fordern, dass die Politik das Tragen von Atemschutzmasken nur dann vorschreibt, wenn die Bundesbürger in der Lage sind, sich die Schutzausrüstung zu beschaffen.

"Sofern eine Maskenpflicht für bestimmte Lebensbereiche angedacht wird, müssen diese auch zwingend zur Verfügung stehen", sagte Kai Vogel, Gesundheitsexperte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV), dem Tagesspiegel.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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