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SPD-Fraktion legt Gesetzentwurf zur sofortigen Abschaffung des Majestätsbeleidigung-Paragrafen vor

Archivmeldung vom 26.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Eva Högl (2012)
Eva Högl (2012)

Foto: Eva Högl
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die SPD-Fraktion macht Druck für eine sofortige Abschaffung des sogenannten Majestätsbeleidigungs-Paragrafen. "Die SPD-Fraktion wird einen Gesetzentwurf zur sofortigen Streichung der Paragrafen 103, 104a Strafgesetzbuch vorlegen", sagte SPD-Fraktionsvize Eva Högl der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

Bereits am Dienstag soll die Fraktion darüber beraten. "Die aus vordemokratischer Zeit stammende Regelung der Majestätsbeleidigung passt nicht mehr in unser Rechtssystem. Auch die Ermächtigung der Bundesregierung ist nicht praktikabel und stiftet eher Verwirrung, wie der Fall Böhmermann zeigt", sagte Högl. "Die Streichung sollte sofort in Kraft treten und nicht erst 2018", sagte Högl.

NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hatte bereits vergangene Woche eine Länderinitiative für eine sofortige Abschaffung des Paragrafen angekündigt. Am 13. Mai soll sie in den Bundesrat eingebracht werden. "Der Straftatbestand der Majestätsbeleidigung ist ein Relikt aus der Kaiserzeit. Staatsoberhäupter müssen sich in einer Demokratie Respekt erarbeiten. Wer hierfür das Strafgesetzbuch braucht, hat seinen Job verfehlt", sagte Kutschaty. Merkel sollte dies endlich einsehen und Herrn Erdogan nicht länger den roten Teppich ausrollen. Die Bundesregierung hatte sich ursprünglich darauf verständigt, den Paragrafen mit Wirkung zum 1. Januar 2018 abzuschaffen.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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