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Unternehmensbasisregister kommt

Archivmeldung vom 11.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Mehr Jobcenter Mitarbeiter = Höhere Gängelungsquote von zumeist unvermittelbaren Menschen => Mehr Sanktionen = Statistisch weniger Langzeitarbeitslose (Symbolbild) (Bürokratie)
Mehr Jobcenter Mitarbeiter = Höhere Gängelungsquote von zumeist unvermittelbaren Menschen => Mehr Sanktionen = Statistisch weniger Langzeitarbeitslose (Symbolbild) (Bürokratie)

Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Der Bundestag hat das neue Unternehmensbasisregister auf den Weg gebracht. "Wir werden jetzt sofort mit der Umsetzung beginnen", sagte Wirtschaftsminister Peter Altmaier am Freitag. Das Basisregister kommt mit einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen.

Die sollen künftig ihre Daten nur noch einmal nennen müssen - alle Behörden können dann darauf zugreifen. Aktuell gibt es in Deutschland rund 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug, wie das Handelsregister oder Steuerdaten. Viele Unternehmen sind in mehreren dieser Register erfasst, wobei sich Daten teilweise überschneiden. Ein Austausch von Informationen zwischen den Registern erfolgt üblicherweise nicht. Zudem existiert keine einheitliche Identifikationsnummer, sondern es gibt viele Nummern parallel.

Das neue Register soll alle Stammdaten, wie Namen, Sitz, Geschäftsanschrift, Rechtsform und Wirtschaftszweig erfassen. Zudem schafft das Gesetz die Voraussetzungen für die Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer, um eine register- und verwaltungsübergreifende Identifikation der Unternehmen zu ermöglichen. Als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer soll die bereits existierende steuerliche Identifikationsnummer dienen. Nach dem Aufbau des Registers müssen Unternehmen ihre Daten und Änderungen nur noch einmal melden, alle angeschlossenen Behörden können sie dann abrufen. Mehrfach-Meldungen entfallen damit für die Unternehmen, ebenso Mehrfach-Abfragen für die Behörden, so das Wirtschaftsministerium.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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