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CDU-Arbeitnehmer: Sozialleistungen nicht pauschal verweigern

Archivmeldung vom 10.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler (CDU), ist dagegen, Ausländern in Deutschland Sozialleistungen pauschal zu verweigern. Zwar halte auch er den Grundsatz für richtig, dass Bürger nur dann Sozialleistungen erhalten, wenn sie arbeiten oder ernsthaft Arbeit suchen, im derzeitigen Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof gehe es aber um die Frage, "ob es in den übrigen Fällen zu einer Einzelfallprüfung kommen muss, oder ob Anträge pauschal abgelehnt dürfen", sagte Bäumler "Handelsblatt-Online". "Eine pauschale Ablehnung von Anträgen, bei denen es um lebenswichtige Leistungen geht, verstößt nach meiner Ansicht gegen die Menschenwürde."

Bäumler stützt damit die Position der EU-Kommission. Diese hatte zuvor Berichte zurückgewiesen, sie würde Deutschland zu einem leichteren Zugang von EU-Bürgern zu deutschen Sozialleistungen drängen. Deutschland werde durch das EU-Recht nicht verpflichtet, an "wirtschaftlich inaktive" EU-Bürger Sozialleistungen während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts im Land zu zahlen, sagte eine Kommissionssprecherin am Freitag. Gefordert wurden allerdings Einzelfallprüfungen.

Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) wandte sich strikt gegen die EU-Position. "Ich halte die Regelung der Bundesregierung für ausreichend und habe erstmal keinen Änderungsbedarf auf nationaler Ebene", sagte Schneider "Handelsblatt-Online". Der "soziale Schutz" sei in Deutschland gewährleistet. "Ich halte eine weitere Öffnung nicht für nötig."

Lucke warnt vor "beitragsfreien Sozialleistungen" für Zuwanderer

In der Debatte um Armutsmigration warnt AfD-Chef Bernd Lucke vor "beitragsfreien Sozialleistungen" für Zuwanderer aus der EU. "Wer als Ausländer zu uns kommt, ist willkommen, wenn er den Lebensunterhalt für sich und seine Familie mit redlicher Arbeit verdient", schreibt Lucke in einem Beitrag für die Kolumnenreihe "Die außerparlamentarische Opposition" (APO) von "Handelsblatt-Online".

Lucke fordert, dass nur dann Anspruch auf beitragsfreie Sozialleistungen (Hartz IV, Wohngeld und Kindergeld) bestehen soll, wenn der Empfänger oder seine Eltern "in Deutschland Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge abgeführt haben". Lucke fordert: "Wer seine Existenz in Deutschland nicht sichern kann, verliert sein Aufenthaltsrecht."

Außerdem spricht sich der AfD-Chef für eine schnellere Abschiebung von Zuwanderern auch bei kleineren Gesetzesverstößen aus. "Unsere Gesetze erlauben Abschiebung nur bei schwerer Kriminalität". Das sei falsche Rücksichtnahme. "Auch Kleinkriminelle haben bei uns nichts zu suchen", schreibt Lucke. "Wer zu uns kommt, muss redlich sein."

Ökonomen geteilter Meinung über Sozialleistungen für Zuwanderer

Die Auffassung der EU-Kommission, wonach Zuwanderer aus der Europäischen Union in Deutschland leichter Zugang zu Sozialleistungen bekommen müssen, führt bei Ökonomen zu geteilten Meinungen. Der Einwand der Brüsseler Behörde, dass eine zentrale Vorschrift im deutschen Sozialgesetzbuch mit europäischem Recht nicht vereinbar sei, "überzeugt nicht und ist wenig hilfreich", sagte der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, "Handelsblatt-Online".

Denn das EU-Recht garantiere zwar ein Recht auf Freizügigkeit, nicht aber ein Recht auf Einwanderung in Sozialsysteme. Allerdings könne auch ein EU-Bürger nur einreisen und sich hier länger als drei Monate aufhalten, wenn ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel und eine bestehende Krankenversicherung erbracht werde, sagte Hüther weiter.

In den ersten drei Monaten sei das EU-Aufnahmeland nach EU-Recht nicht verpflichtet, nicht erwerbstätigen EU-Bürgern Sozialhilfe zu gewähren. "Daher sollte grundsätzlich in Deutschland nur Anspruch auf Hartz IV haben, wer auch in Deutschland gearbeitet hat", betonte der IW-Chef. Insofern gebe es an der bestehenden Praxis nichts zu ändern. "Die EU-Kommission verkennt mit ihrem Vorgehen die Bedeutung der nationalen Verantwortung und der politischen Debatten, die hierzulande geführt werden."

Nach Einschätzung des Direktors des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), Gustav Horn, besteht offenkundig ein Zielkonflikt zwischen Freizügigkeit auf der einen Seite und Ausnutzung der Sozialsysteme auf der anderen Seite. "In diesem Fall würde ich mich für die Freizügigkeit, also die Position der EU-Kommission, entscheiden", sagte Horn "Handelsblatt-Online". "Denn selbst bei ungehindertem Zugang zum Sozialsystem besteht für Hartz-IV-Bezieher die Pflicht, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen."

Das bedeute, die Bundesagentur werde für sie - sofern verfügbar - Stellen anbieten, die sie annehmen müssen, oder sie würden geschult, so, dass die Zuwanderer fit für den deutschen Arbeitsmarkt werden, sagte der IMK-Chef weiter. "Dies wäre zudem eine wünschenswerte Integrationsleistung." Hinzu komme, dass auf diese Weise Europa den Menschen ärmerer Regionen wirtschaftliche Chancen bietet. "Dies nützt den Menschen und es nützt auf Dauer sowohl dem Zuzugs- als auch dem Herkunftsland", so Horn.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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