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Mindestlohn: Unionsfraktionsvize fordert substanzielle Ausnahmen

Archivmeldung vom 21.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Fuchs (CDU), hat trotz des jüngsten Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags substanzielle Ausnahmen beim Mindestlohn gefordert. "Der Wissenschaftliche Dienst ist nicht unfehlbar", sagte Fuchs der "Mitteldeutschen Zeitung" (Dienstagausgabe). "Und er ist auch nicht das Bundesverfassungsgericht. Man kann mit Blick auf die Sicherung von Arbeitsplätzen durchaus Ausnahmen machen."

Fuchs fügte hinzu: "Saisonarbeiter gehören auf jeden Fall mit darein. Auch bei Rentnern und Studenten muss es Ausnahmen geben. Der Student kriegt sonst seinen Job nicht. Und der Rentner ist froh, wenn er noch mal ein bisschen arbeiten kann. Man muss zudem überlegen, ob es nicht auch regionale Unterschiede geben muss. 8,50 Euro sind in München etwas anderes als in Mecklenburg-Vorpommern."

Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Klaus Ernst, stellte unterdessen Klagen in Aussicht. "Ich warne die Regierung vor der Schweizer-Käse-Lösung", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung". "Wir werden wie bei den verfassungswidrigen Hartz-IV-Sätzen Musterklagen unterstützen und notfalls bis vor das Verfassungsgericht ziehen, um alle Mindestlohn-Ausnahmen für Arbeitnehmer zu kippen. Gegen das Grundgesetz kann auch eine 80-Prozent-Mehrheit nicht regieren. Dieser Murks landet vor Gericht." Der Wissenschaftliche Dienst hatte unter Hinweis auf den Gleichbehandlungsgrundsatz vor zu vielen Ausnahmen beim Mindestlohn gewarnt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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