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Schäuble will mit neuen Gesetzen Offshore-Firmen an den Kragen

Archivmeldung vom 27.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Dr. Wolfgang Schäuble Bild: Armin Kübelbeck / wikipedia.org
Dr. Wolfgang Schäuble Bild: Armin Kübelbeck / wikipedia.org

Im Kampf gegen Briefkastenfirmen will Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble die Steuergesetze in Deutschland massiv verschärfen. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" in ihrer Donnerstagsausgabe. Banken sollen künftig jede Briefkastenfirma und jedes Offshore-Konto, das sie vermitteln, dem Finanzamt melden müssen. Auch soll der Fiskus künftig bei jedem Steuerpflichtigen jährlich abfragen, ob er eine Briefkastenfirma oder ein Offshore-Konto besitzt.

Schäuble legt die Pläne an diesem Donnerstag den Finanzministern der Länder vor. Gemeinsam mit ihnen will er die nationale Gesetze verändern und die Pläne bis Ende Mai beschließen. Vor zwei Wochen hat der deutsche Finanzminister bereits einen 10-Punkte-Plan vorgelegt, um international gegen Steuerbetrug und Geldwäsche vorzugehen. Er reagiert damit auf die Enthüllungen durch die sogenannten "Panama Papers". Die der "Süddeutschen Zeitung" zugespielten Dokumente zeigen, wie leicht Reiche und Superreiche, Potentaten und Kriminelle über Offshore-Firmen Steuern hinterziehen und Geld waschen können.

Der Vorschlag aus dem Bundesfinanzministerium läuft auf eine umfassende Reform der deutschen Abgabenordnung hinaus. So will Schäuble die Meldepflichten von Banken und Steuerzahlern gegenüber den Finanzbehörde deutlich ausweiten. Steuerpflichtige müssen demnach in ihrer jährlichen Steuererklärung anzeigen, wenn sie eine Briefkastenfirma im Ausland gegründet oder Anteile an ihr erworben haben. Wer gegen die Meldepflicht verstößt, muss mit Sanktionen rechnen, wobei der Verstoß als Ordnungswidrigkeit zählt. In der Steuererklärung werden Beziehungen zu ausländischen Briefkastengesellschaften ausdrücklich abgefragt. Kreditinstitute müssen anzeigen, wenn sie Offshore-Geschäfte vermitteln. Banken, die das versäumen, werden ebenfalls bestraft. Banken müssen außerdem automatisch bei jeder Kontoeröffnung die Steueridentifikationsnummer erheben.

Auch die Möglichkeiten der Steuerfahnder sollen ausgeweitet werden. Sie dürfen künftig jede Informationen zu Briefkastenfirmen, die den Betriebsprüfern bei einer Bank "nebenbei" in die Hände fällt, dazu verwenden, auch die Kunden der Bank steuerlich zu überprüfen. Dies läuft auf eine Lockerung des Bankgeheimnisses hinaus. "Das bestehende Vertrauensverhältnis zwischen Banken und ihren Kunden wird dafür keine Beschränkung mehr darstellen", heißt dazu aber in dem Vorschlag.

Die Finanzbehörden sollen zudem bei den Banken großflächig abfragen dürfen, welche Kunden Briefkastenfirmen besitzen oder mit diesen Geschäftsbeziehungen pflegen. Schäuble will dazu sogenannte "Sammel-Auskunftsersuchen" ermöglichen. Zudem sollen Banken auch ohne konkreten Anlass verpflichtet werden, zu erklären, ob Geschäfte zu Briefkastengesellschaften vermittelt wurden.

Verschärft werden soll auch das Strafrecht. Steuerhinterziehung über Briefkastenfirmen wird als besonders schwere Steuerhinterziehung deklariert, die künftig erst nach zehn Jahren verjährt. Die Festsetzungsfrist bei nicht deklarierten Geschäftsbeziehungen zu Briefkastengesellschaften soll flexibel werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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